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Corona-Kabinett beschließt Quarantäne für Reiserückkehrer nach Deutschland

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Das Corona-Kabinett hat weitere Maßnahmen zur Unterbrechung der Infektionskette im grenzüberschreitenden Verkehr empfohlen. Deutsche, EU-Bürger und langjährig in Deutschland lebende Ausländer, die nach einem mehrtägigen Aufenthalt im Ausland nach Deutschland einreisen, sollen künftig eine zweiwöchige verbindliche Quarantäne angeordnet werden.

Deutsche, EU-Bürger und langjährig in Deutschland lebende Ausländer, die nach einem mehrtägigen Aufenthalt im Ausland nach Deutschland einreisen, soll künftig eine zweiwöchige verbindliche Quarantäne angeordnet werden. Hierzu werden derzeit zwischen Bund und Ländern einheitliche Kriterien abgestimmt. Eine entsprechende Anordnung auf der Grundlage von § 28 und § 31 Infektionsschutzgesetz wäre durch die Länder zu erlassen.

Ausnahmen sind für tägliche Pendler, dringende und kurzzeitige beruflich veranlasste Reisen (z. B. Geschäftsreisende, Servicetechniker), für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter transportieren sowie für Reisende im Transit auf dem Weg in das Land ihres ständigen Aufenthalts vorgesehen.

Personen hingegen, die für einen mehrwöchigen Arbeitsaufenthalt nach Deutschland einreisen wollen ( Saisonarbeiter zum Beispiel), müssen einen Nachweis erbringen, dass eine zweiwöchige Quarantäne gewährleistet sei.

Die neue Regelung gilt ab dem 10. April.

Foto: Pixabay

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