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Scholz will Reform der Einfuhrumsatzsteuer

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Die Umsetzung des Konjunkturpakets ist auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung hat letzte Woche die Eckpunkte des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 zu den steuerrechtlichen Maßnahmen aufgegriffen.

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 zu den steuerrechtlichen Maßnahmen aufgegriffen und einen Gesetzentwurf zur Umsetzung vorgelegt, informiert das Bundesfinanzministerium in einer Pressemeldung. Integraler Bestandteil des Konjunkturpakets ist auch die Einfuhrumsatzsteuer: die Fälligkeit dieser wird auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben. Dadurch wird eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen an andere Mitgliedstaaten der EU erreicht, in denen eine unmittelbare Verrechnung von Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerguthaben möglich ist.

Darüber hinaus hat Minister Scholz während der Pressekonferenz eine Reform der Einfuhrumsatzsteuer angekündigt, die am 1. Januar 2021 kommen soll, berichtet das Portal „dvz.de”.

Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wesentliche Entscheidungen des Konjunktur- und Zukunftspakets getroffen. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um Deutschland aus der Corona-Krise zu führen.

Foto:BMF/Hendel

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