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Diese Assistenzsysteme sind bald Pflicht für LKW

Aus diesem Artikel erfahren Sie, welche Assistenzsysteme in neuen LKW bereits ab nächstem Jahr obligatorisch sein werden. Manche von ihnen sollten LKW-Fahrern und Transportunternehmern bekannt sein.

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Am 7. Juli 2024 treten einige Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern in Kraft, die darauf abzielen, die Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmer bis zum Erreichen der sogenannten Vision Zero (Null Verkehrstote und Schwerverletzte) zu verbessern.

Mit dieser Verordnung wird die Rechtsgrundlage der „Vehicle General Safety Regulations” (kurz GSR) aktualisiert, die immer neuere Sicherheitssysteme für EU-Neuwagen vorschreibt. Die neuen GSR-Vorschriften werden in den EU-Ländern ab Juli 2024 für neu zugelassene Lkw und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen gelten.

Acht obligatorische Funktionen

Acht Sicherheitsfunktionen werden ab Juli nächsten Jahres für alle neu zugelassenen LKW zur Pflicht. Für die Fahrzeugzulassung gilt diese Anforderung bereits ab 2022. Weitere drei Funktionen werden in den Jahren 2026 und 2029 eingeführt. Die betreffenden Vorschriften wurden bereits 2019 veröffentlicht, daher hatten die Hersteller genügend Zeit, sich auf die neuen Standards vorzubereiten. Einige von ihnen setzen bereits seit Jahren Sicherheitssysteme ein, die ab dem nächsten Jahr obligatorisch sein werden.

Zu den 8 Sicherheitsfunktionen, die ab dem 7. Juli 2024 für neu zugelassene Lastkraftwagen zur Pflicht werden, gehören:

– Notbremsanzeige: eine Warnblinkanlage, die anderen Verkehrsteilnehmern hinter dem Fahrzeug mitteilt, dass das Fahrzeug aufgrund der unerwarteten Straßenverhältnisse plötzlich anhalten muss;

– Objekterkennung beim Rückwärtsfahren, d. h. ein System, das den Fahrer über Personen und Gegenstände hinter dem Fahrzeug informiert und vor allem Kollisionen beim Rückwärtsfahren verhindern soll;

– Reifendruckkontrollsystem, d. h. eine Anlage, die den Reifendruck oder die zeitliche Veränderung des Reifendrucks ermittelt und dem Fahrer entsprechende Informationen während der Fahrt übermitteln kann;

– intelligente Geschwindigkeitsassistenz, d. h. eine Anlage, die den Fahrer bei der Einhaltung einer der Straßenumgebung angepassten Geschwindigkeit unterstützt und entsprechende Rückmeldungen gibt;

– Totwinkel-Assistent, d. h. ein System, das den Fahrer warnt, wenn sich ein Radfahrer oder Fußgänger im toten Winkel an der Seite des Lkw befindet;

– System, das Personen, Gegenstände und Fahrzeuge vor dem LKW erkennt, wenn dieser losfährt;

– Alkohol-Wegfahrsperre. Die Vorschriften sehen eine Standardschnittstelle vor, die den Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre erleichtern soll.

– Warnsystem bei Müdigkeitserkennung

Weitere Änderungen bis 2029

Darüber hinaus umfasst die GSR bestimmte Anforderungen für drei zusätzliche Sicherheitsfunktionen, die in den kommenden Jahren in Neuwagen eingebaut werden sollen.

– Ab 2026 müssen LKW mit einem fortschrittlichen System ausgestattet sein, das erkennt, wenn ein Nachlassen der Aufmerksamkeit des Fahrers vorliegt. Dabei handelt es sich um eine Anlage, die dem Fahrer hilft, sich auf die Fahrsituation zu konzentrieren, und ihn warnt, wenn seine Aufmerksamkeit nachlässt.

– Ab 2029 sehen die Vorschriften eine Verbesserung des physischen Sichtfeldes in Fahrzeugen vor. Es wird notwendig sein, dem Fahrer eine bessere Sicht durch die Fenster zu ermöglichen und so den toten Winkel zu verringern.

– Auch ab 2029 wird ein „Black Box“-Unfalldatenschreiber zur Pflicht. Dieses System wird Daten erfassen, die nach einem Unfall wiederhergestellt werden können, um eine genauere Untersuchung der Ursachen des Unfalls zu ermöglichen.

Brüssel schätzt, dass die neuen Sicherheitsmaßnahmen dazu beitragen werden, Fahrgäste, Fußgänger und Radfahrer in der gesamten EU besser zu schützen und bis 2038 mehr als 25.000 Menschenleben zu retten sowie mindestens 140.000 schwere Verletzungen zu vermeiden.

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