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Droht uns ein erneuter Lockdown? Neue Anforderungen und Bechränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie

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Während die Bundesregierung die Einführung von Grenzkontrollen erwägt, gelten in einigen Ländern erneut spezielle Anforderungen für Einreisende. In Lettland muss vor der Einreise ein Online-Formular ausgefüllt werden. In der Tschechischen Republik sind wiederum weitere Beschränkungen in Kraft getreten.

Grenzkontrollen in Deutschland?

Während die Schließung der Binnengrenzen in der Europäischen Union zu Beginn der Coronarvirus-Pandemie zu ernsthaften Unterbrechungen in Lieferketten führte, ist es nicht ausgeschlossen, dass sich dieses Szenario wiederholt.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat schließt die erneute Einführung der Grenzkontrollen aufgrund der wachsenden Zahl von Coronavirus-Infektionen in den Nachbarländern nicht aus. Man beobachte in angrenzenden Ländern teils eine „sehr starke Steigerung“ der Fälle, sagte ein Sprecher am Montag während der Pressekonferenz in Berlin. Dies verursacht weitere Überlegungen zu Quarantäne-Regelungen und zum Testregime. Er betonte aber: „Wir versuchen, mit diesen Maßnahmen das Notwendige sicherzustellen ohne über andere Maßnahmen an den Grenzen nachdenken zu müssen.“

Anmeldeformular vor der Einreise nach Lettland wird zur Pflicht

Am Montag, den 12. Oktober, haben die lettischen Behörden beschlossen, dass vor dem Überqueren der lettischen Grenze ein entsprechendes Online-Formulars ausgefüllt werden muss. Die neue Anforderung gilt für alle Personen, die nach Lettland einreisen wollen. Transitverkehr stellt keine Ausnahme dar.

Das Formular (in englischer Sprache) ist auf der Website verfügbar. Man sollte es frühestens 48 Stunden vor dem Überqueren der lettischen Grenze absenden und den darin generierten QR-Code beibehalten, weil er den Grenzbeamten vorgelegt werden muss. Falls der QR-Code verloren geht, können Sie ihn über die Funktion „QR-Code erneut empfangen” im Formular abrufen und Ihre E-Mail-Adresse eingeben.

Nach Angaben der Botschaft der Republik Lettland in Litauen unterliegen Lkw-Fahrer keinen Beschränkungen oder Verpflichtungen zur Selbstisolierung.

Oktober mit Beschränkungen in der Tschechischen Republik

In der Tschechischen Republik hat die Regierung am 5. Oktober den Ausnahmezustand eingeführt. Dies bedeutet deutliche Einschränkungen für den Betrieb von Restaurants und Bars, die ursprünglich um 22:00 Uhr geschlossen werden mussten. Seit dem 9. Oktober werden keine Gäste mehr ab 20:00 Uhr bedient, was von Eineisenden (auch bei Transitfahrtent) berücksichtigt werden sollte.

Ab Donnerstag, 15. Oktober bis zum 3. November sind in Tschechien Versammlungen aller Art streng verboten. Maximal dürfen sich auf einmal 6 Personen treffen, unabhängig davon ob dies drinnen oder draußen geschieht.

Auch in den Niederlanden und in Belgien gelten Beschränkungen für Restaurants

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Niederlande vor Kurzem beschlossen haben, Beschränkungen für Restaurants einzuführen (seit dem 29. September werden sie um 22:00 Uhr geschlossen) . In Belgien wiederum werden keine Gäste mehr nach 23:00 Uhr bedient.

Foto:pixabay/leo2014/public domain

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