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Gilt die neue Testpflicht nach Rückkehr aus Risikogebieten auch für Lkw-Fahrer?

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Wer nach Deutschland aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehrt, muss auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle entweder ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen oder sich testen lassen. Bis zu drei Tagen nach der Ankunft kann der Test kostenlos gemacht werden. Lkw-Fahrer sind aber von dieser Pflicht ausgenommen.

Wie der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hinweist, gilt die neue Testpflicht für die Personen nicht, die beruflich grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug befördern.

Nur in Hessen muss darauf geachtet werden, dass man vor der Einreise im Risikogebiet nicht länger als 72 Stunden verbringen darf und dann dieses Bundesland innerhalb von 48 Stunden verlassen muss.

Foto: pixabay

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