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Verkehrssicherheit: Dekra warnt vor neuem Cannabis-Grenzwert

Seit dem 1. April wird der berauschende Wirkstoff THC nicht länger rechtlich als Betäubungsmittel eingestuft. Zudem soll der Grenzwert für THC bei Kraftfahrern angehoben werden. Dekra warnt, dass Verkehrsteilnehmer eine Erhöhung des Grenzwerts als Freibrief missverstehen könnten.

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Eine unabhängige Expertengruppe hat im Auftrag des Verkehrsministeriums einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr vorgeschlagen. Der Plan, den im Straßenverkehr geltenden Grenzwert für den rauschwirksamen Bestandteil THC (Tetrahydrocannabinol) deutlich anzuheben, ist aus Sicht der Experten von Dekra das falsche Signal und ein Risiko für die Verkehrssicherheit.

Kein einheitlicher Forschungsstand, wann Einschränkungen beginnen

Der vorliegende Entwurf, mit dem das Straßenverkehrsgesetz entsprechend geändert werden soll, sieht vor, den gesetzlichen Grenzwert am Steuer von 1 ng/ml THC im Blut auf 3,5 ng/ml anzuheben.

Es gibt keineswegs einen einheitlichen Forschungsstand zur Frage, ab welchem Grenzwert die Fahrsicherheit von Cannabis-Konsumenten potenziell eingeschränkt ist. Wer die verfügbaren wissenschaftlichen Quellen neutral auswerte, kann nicht zum Ergebnis kommen, dass die Anhebung des Grenzwerts für die Verkehrssicherheit mit Sicherheit kein Risiko darstellt“, sagt Dr. Thomas Wagner, Leiter der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung bei Dekra.

Die Wirkung von Drogen am Steuer kann laut Dekra die Wahrnehmungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit am Steuer beeinträchtigen, und zwar auch bei niedrigeren Blutwerten.

Ein höherer Grenzwert sendet die fatale Botschaft, dass Cannabis-Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr schon irgendwie unter einen Hut zu bekommen sind“, so Dr. Wagner.

Forderung nach Null-Toleranz für Fahranfänger und Berufskraftfahrer

Die vorgesehene Erhöhung basiert auf der Einschätzung einer Arbeitsgruppe, wonach der Grenzwert von 3,5 ng/ml vom Risiko her vergleichbar sein soll mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.

Das ist eine Meinung, aber keine wissenschaftliche Feststellung“, sagte Frank Mußhoff, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin.

„Tatsächlich besteht ein wissenschaftlicher Konsens dazu, dass keine THC-Werte Blutalkoholkonzentrationen gegenüberzustellen sind bzw. keine Konzentrations-Wirkungsbeziehungen für THC im Blut zu ermitteln sind. Zudem ist es ein gefährliches Wording, wodurch nahegelegt werden könnte, dass bei Konzentrationen darunter keine Wirkungen anzunehmen seien. Tatsächlich gibt es aber cannabisinduzierte Unfälle und Fälle mit deutlichen Ausfallerscheinungen unterhalb von 3,5 ng/ml, in denen eine relative Fahrunsicherheit festzustellen ist.“

Für Fahranfänger, den Gefahrguttransport und die Personenbeförderung braucht es aus unserer Sicht eine absolute Null-Toleranz, genau wie beim Alkohol. Aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer könnten eine Erhöhung des Grenzwerts als Freibrief missverstehen“, so Dr. Wagner.

 


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