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In diesen zwei Bundesländern wurden Lkw-Fahrverbote geändert

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In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen könnte es zu wechselseitigen Lkw-Fahrverboten an zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen kommen. Um dies zu verhindern und die länderübergreifende Mobilität zu verbessern, haben die beiden Bundesländer ihre Regelungen abgestimmt. 


Während In Niedersachsen der Reformationstag am 31.Oktober als Feiertag gilt, wird in Nordrhein-Westfalen Allerheiligen am 1. November gefeiert.

Die Fahrverbotszeiten für Lkw über 7,5 Tonnen sind künftig an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt. Überdies wird die Fahrt in beiden Ländern in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr auf den wichtigen Transitverbindungen A 1, A 2, A 30, A 31 und A 33 zugelassen sein. Diese Regelung findet auch die Anwendung, wenn der Reformationstag oder Allerheiligen in einem Jahr auf einen Sonntag fällt.

Demnach dürfen Lastwagen folgende Transitverbindungen befahren:

– A 1 Vom Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen im Bereich der Anschlussstelle Osnabrück-Nord und in entgegengesetzter Richtung

– A 2 Vom Autobahnkreuz Bad Oeynhausen bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Sachsen-Anhalt und in entgegengesetzter Richtung

– A 30 Vom Grenzübergang Bad Bentheim bis zum Autobahnkreuz Bad Oeynhausen (Autobahn A 2) und in entgegengesetzter Richtung

– A 31 Vom Autobahnkreuz Schüttorf bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen und in entgegengesetzter Richtung

– A 33 Vom Autobahnkreuz Osnabrück-Süd bis zur Anschlussstelle Dissen-Süd und in entgegengesetzter Richtung

Foto: Trans.Info

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