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Italien: Nur bestimmte Anzahl der Einwanderer darf im Transportgewerbe beschäftigt werden

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Italien legt genau die Anzahl und Art der Nicht-EU-Arbeitnehmer fest, die eine Arbeitserlaubnis in diesem Land erhalten dürfen. Dies betrifft auch den Transportsektor und Einwanderer, die in dieser Branche arbeiten möchten.

Das Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 7. Juli 2020  ist am 12. Oktober des laufenden Jahres mit der Veröffentlichung im italienischen Amtsblatt  in Kraft getreten. Es präzisiert die Anzahl und Art der Nicht-EU-Arbeitnehmer, die in Italien eine Arbeitserlaubnis erhalten und unter anderem im Transportsektor arbeiten dürfen.

Das Gesetz sieht maximal 12.850 Arbeitserlaubnisse für Nicht-EU-Bürger vor, wovon 6.000 Genehmigungen für Arbeitnehmer folgender drei Sektoren bestimmt sind:  Straßengüterverkehr, Bauwesen und Tourismus. Dabei sollte betont werden, dass Nicht-EU-Arbeitnehmer, die den Beruf des Transporteurs ausüben möchten, über Lizenzen verfügen müssen, die den europäischen Anforderungen entsprechen.

Gemäß dem Dekret dürfen Bürger folgender Nicht-EU-Staaten eine Arbeitserlaubnis im italienischen Transportgewerbe erhalten: Albanien, Algerien, Bangladesch, Bosnien-Herzegowina, Korea, Elfenbeinküste, Ägypten, El Salvador, Äthiopien, Philippinen, Gambia, Ghana, Japan, Indien, Kosovo, Mali, Marokko, Mauritius, Moldawien, Montenegro, Niger, Nigeria, Pakistan, Republik Nordmakedonien, Senegal, Serbien, Sri Lanka, Sudan, Tunesien und die Ukraine.

Foto: Pixabay/jackmac34 CC0

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