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Foto: Ministero dell'Interno

Italien setzt die Bestimmungen des Mobilitätspakets um. Keine günstigere Behandlung für Unternehmen mit Sitz in einem Nichtmitgliedstaat

In Italien sind die Bestimmungen des Mobilitätspakets u. a. in Bezug auf die Entsendung von Berufskraftfahrern und Kabotage in Kraft getreten.

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Während einer Sitzung am 9. Dezember hat der italienische Ministerrat ein Gesetzesdekret zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 angenommen, das detaillierte Vorschriften unter anderem in Bezug auf die Entsendung von Berufskraftfahrern umfasst.

Diese Richtlinie ist Teil des Mobilitätspakets, das eine umfassende Transformation des Straßengüterverkehrssektors vorsieht.

In der Praxis bedeutet das Inkrafttreten der Bestimmungen des Mobilitätspakets in Italien, dass die Kraftfahrer im internationalen Transport den Regeln zur Entsendung unterliegen.

Die Entsendung muss mithilfe der IMI-Plattform gemeldet werden. Die Angaben zu dem Unternehmen und den entsandten Fahrern sind spätestens zu Beginn der Entsendung samt weiteren Informationen (z. B. Kennzeichen der Zugmaschine und des Aufliegers, Fahrername, Führerschein etc.) einzutragen.

Während der Verkehrskontrolle kann die Polizei Kopien der Entsendeerklärung und Dokumente bezüglich der Beförderung anfordern, wie z. B. internationaler Frachtbrief, Aufzeichnung von Fahreraktivitäten samt den Angaben zum Grenzübertritt, erklärt das Transportportal uominietrasporti.it.

Das von der italienischen Regierung angenommene Dekret stellt eine lex specialis dar, die durch die sektoralen und detaillierten Vorschriften für den internationalen Transport und für Kabotagebeförderungen gekennzeichnet ist. Wie in einer Mitteilung der italienischen Mitteilung weiter erklärt wird, harmonisiert das Dekret auch Verwaltungspflichten und Kontrollmaßnahmen in diesem Bereich.

Die erwähnte lex specialis gilt für die grenzüberschreitende Erbringung von Transportdienstleistungen durch einen Transportunternehmer, dessen Sitz sich in einem Mitgliedstaat oder einem Drittland befindet und der Fahrer nach Italien entsendet, sowie für Kabotagebeförderungen, die in Italien abgewickelt werden.

Darüber hinaus sollten auch Transportunternehmen mit Sitz in Nicht-EU-Ländern keine günstigere Behandlung erhalten als EU- Unternehmen, selbst wenn sie im Rahmen bilateraler oder multilateraler Abkommen tätig sind, die den Zugang zum EU-Markt oder einem Teil davon ermöglichen.

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