Jetzt ist es amtlich – es gibt zum 1. Januar keine zusätzlichen Belastungen für das mittelständische Transportgewerbe durch eine Erhöhung der Lkw-Maut! Damit hat der lautstarke Appell des BGL in der Öffentlichen Anhörung Wirkung gezeigt. Das ist zunächst eine gute Nachricht inmitten der Wirtschaftskrise. Planungssicherheit ist damit aber immer noch nicht erreicht!” – erklärt BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt.
Laut dem BGL braucht die Branche deshalb Klarheit, dass für 2024 eine umfassende Mautreform auf den Weg gebracht wird, die Folgendes umfasst:
- die Ausdehnung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 t;
- eine CO2-Maut, die sich an der Marktreife und der tatsächlichen Verfügbarkeit von Lkw mit alternativen Antrieben orientiert;
- Vermeidung einer doppelten Anlastung des CO2-Preises über den Dieselpreis und zusätzlich nochmals über die Lkw-Maut.