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LKW-Kartell: DB und DAF einigen sich, Scania verliert vor Gericht

Der Europäische Gerichtshof hat die Berufung von Scania zurückgewiesen. Der schwedische Hersteller muss wegen seiner Beteiligung an dem Kartell eine saftige Geldstrafe zahlen. DAF und DB hingegen haben sich geeinigt.

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2.02.2024

Im September 2017 verhängte die Europäische Kommission gegen Scania eine Geldstrafe in Höhe von 880 Millionen Euro wegen Preisabsprachen. Im Dezember desselben Jahres legte der Hersteller gegen das Gerichtsurteil Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein und argumentierte, dass die Unschuldsvermutung, die Rechte der Verteidigung und die Pflicht zur Unparteilichkeit verletzt worden seien.

Am 1. Februar wies der EuGH die Berufung in vollem Umfang zurück und bestätigte, dass die „Voraussetzungen für eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung“ im Fall von Scania eindeutig erfüllt waren. Die Tatsache, dass ein und dasselbe Gremium für den Vergleich und die endgültige Entscheidung zuständig war, bedeutet nicht, dass es parteiisch war. Das verhängte Bußgeld der EU-Kommission gegen Scania in Höhe von 880 Millionen Euro bleibt damit bestehen. Nunmehr muss das nationale Gericht über den Fall entscheiden und dabei das Urteil des EuGH berücksichtigen.

Preisabsprachen unter den LKW-Herstellern

Im Juli 2016 wurde gegen die LKW-Hersteller MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF eine Geldbuße verhängt, die mit einem Gesamtbetrag von fast 3 Milliarden Euro einen Rekord in der Geschichte der Europäischen Union darstellt. Absprachen werden die Konzerne noch viel mehr kosten – Spediteure in ganz Europa werden für Entschädigungen kämpfen.

Am 27. September 2017 verhängte die Europäische Kommission gegen Scania eine Geldbuße in Höhe von 880 Millionen Euro wegen seiner Beteiligung an Preisabsprachen. Die Europäische Kommission stellte fest, dass das Unternehmen 14 Jahre lang mit fünf anderen Kartellteilnehmern die Verkaufspreise für LKW und die Kosten für neue emissionssenkende Technologien abgesprochen hatte.


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Deutsche Bahn und DAF einigen sich

Die DB Competition Claims GmbH hat mit dem LKW-Hersteller DAF eine außergerichtliche einvernehmliche Einigung über Schadensersatzzahlungen im LKW-Kartell erzielt. Damit beenden die Unternehmen ihre bereits seit 2017 andauernde gerichtliche Auseinandersetzung, bei der es um die Schäden u.a. durch verbotene Preisabsprachen ging. DAF ist der erste Kartellant in diesem Verfahren, mit dem eine solche Einigung abgeschlossen wurde.

Die DB Competition Claims GmbH, bei der die Schadensersatzansprüche der DB, der Bundeswehr, Flughäfen und rund 40 weiterer Unternehmen gebündelt wurden, hatte Ende 2017 beim Landgericht München I Klage erhoben. Sie machte Schäden in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro einschließlich Zinsen geltend. Allein die DB hat im Kartellzeitraum tausende LKW beschafft.

Über die Höhe der Vergleichssumme zwischen der DB Competition Claims und DAF wurde Stillschweigen vereinbart.


Zusammenarbeit mit Agnieszka Kulikowska – Wielgus

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