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LKW-Kartell: Nochmalige Chance für Geschädigte [Update]

Neue Klagemöglichkeit zum LKW-Kartell. Geschädigte Unternehmer haben die Möglichkeit, Ansprüche gegen LKW-Hersteller geltend zu machen, die über Jahre hinweg Preisabsprachen getroffen haben.

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[Update 5. März 2024, 15:30 Uhr]

Kunden von Scania können Schadenersatz einklagen

Nach der Entscheidung des EuGH gegen den LKW-Hersteller Scania bereitet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. mit dem Rechtsdienstleister Truck ReClaim, sowie den Kanzleien Hausfeld und Kapellmann eine weitere Klage gegen das LKW-Kartell vor, an der sich auch die Speditions- und Logistikverbände AMÖ, BWVL und DSLV beteiligen. Das bedeutet, dass Kunden von Marken des LKW-Kartells sich bis Ende April einer Sammelklage gegen den Hersteller Scania anschließen können.

Der BGL informiert wie folgt:

Durch die kürzliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen den LKW-Hersteller Scania (Az.: C-251/22 P) ist der Weg für eine weitere Klage gegen das LKW-Kartell wieder eröffnet. Rechtlich vertreten wird der Rechtsdienstleister Truck ReClaim von den Anwaltskanzleien Hausfeld und der Anwaltskanzlei Kapellmann. Im Rahmen dieser neuen Allianz schließen sich dem BGL der Bundesverband Möbelspedition (AMÖ) e.V., der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e.V. und der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) an, um die Durchsetzung von Ansprüchen ihrer Mitgliedsunternehmen zu unterstützen.

Teilnahme an Kartell-Klage ist für Speditions- und Transportunternehmen kostenlos

Truck Reclaim bietet allen Unternehmen, die bisher noch nicht in Sachen LKW-Kartell tätig geworden sind und eines der Fahrzeuge erworben haben, die Möglichkeit, sich kostenlos an der Klage zu beteiligen. Dabei können Ansprüche für ab 1997 bis einschließlich 2016 erworbene LKW (Kauf, Mietkauf und Leasing) angemeldet werden.

Anmeldung zur Sammelklage ist bis zum 30. April auf der Online-Plattform www.truckreclaim.com möglich.

Nur bei Erfolg müssten die Unternehmen eine Provision von 33 Prozent der ihnen zugesprochenen Ansprüche zahlen. Für Mitglieder der beteiligten Verbände reduziert sich diese Gebühr auf 28 Prozent der Entschädigungssumme, informiert der BGL.

Können nur LKW der Marke Scania angemeldet werden?

Nein. Zwar werden wir Ansprüche primär gegen Scania geltend machen. Allerdings haftet Scania für alle Kartellanten (sog. Gesamtschuld). Sie können also alle LKW der Marken MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF und Iveco anmelden, heißt es vonseiten des Rechtsdienstleisters.

Weitere Sammelklage eines Rechtsdienstleisters gegen LKW-Kartell

Die renommierte LegalTech Plattform Financialright Trucks hat am Montag, den 4. März 2024 offiziell bekanntgegeben, eine neue Sammelklage gegen das LKW-Kartell einzuleiten.

Geschädigte haben somit eine letzte Gelegenheit, ohne Kostenrisiko ihre Ansprüche geltend zu machen. Dabei wird neben der klassischen Inkassozession, bei der Financialright Trucks die Schadensersatzansprüche für die Geschädigten geltend macht, auch ein echter Forderungskauf angeboten, bei dem die Geschädigten einen sofortigen Kaufpreis für die Schadensersatzansprüche erhalten, ohne ein außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren gegen das LKW-Kartell abwarten zu müssen.

Seit Jahren steht das LKW-Kartell im Fokus von Rechtsstreitigkeiten, nachdem es zu unerlaubten Preisabsprachen gekommen war. Die Europäische Kommission hatte das Bestehen des Kartells mit Entscheidungen aus dem Juli 2016 und dem September 2017 festgestellt. Financialright Trucks bietet Geschädigten, die ihre Ansprüche noch nicht geltend gemacht haben, nun eine weitere Möglichkeit der Entschädigung.

Die Einleitung einer neuen Sammelklage ist ein weiterer Schritt in unserer Mission, die Rechte von Geschädigten großer Kartelle durchzusetzen und für gerechte Kompensation zu kämpfen”, erklärt Dr. Sven Bode, Geschäftsführer der Financialright Trucks 24 GmbH, die die Ansprüche als Rechtsdienstleister geltend machen wird.

„Der Ansatz bietet die Möglichkeit, die Schadensersatzansprüche ohne jegliches finanzielles Risiko geltend zu machen”, ergänzt Bode. Möglich wird dies durch einen sogenannten „no-win-no-fee” Ansatz, d.h. nur im Erfolgsfall wird eine Provision an den Rechtsdienstleister fällig, der sämtliche Verfahrenskosten übernimmt. Bleibt die außergerichtliche bzw. gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche ohne Erfolg, entstehen für die Kunden keine Kosten.


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Die Sammelklage ermöglicht es den Betroffenen, sich kollektiv gegen die Praktiken des LKW-Kartells zu wehren. Dieser Ansatz hat in der Rechtsprechung zunehmend an Bedeutung gewonnen, und der Bundesgerichtshof (BGH) sieht die gebündelte Geltendmachung von Ansprüchen als effektives Mittel der Anspruchsdurchsetzung.

Die Bestätigung des von Financialright Trucks angebotenen „Sammelklage-Inkassos” durch den Bundesgerichtshof zeigt, dass dieser Weg eine sinnvolle und effiziente Möglichkeit ist, Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen”, erläutert Rechtsanwältin Dr. Katharina Kolb, Partnerin bei Lieff Cabraser, die das Verfahren betreut und in Parallelverfahren bereits Ansprüche in Bezug auf über 50.000 LKW vertritt.

Die Entscheidung, eine neue Sammelklage anzubieten, hat Financialright Trucks vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Februar getroffen, mit der der Gerichtshof die Feststellungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Gerichts. bestätigt hat, dass auch Scania an dem Kartell beteiligt war.

Financialright Trucks steht allen Unternehmen, die im Zeitraum 1997 bis 2014 neue LKW gekauft oder geleast haben und die ihre Ansprüche aufgrund des LKW-Kartells bislang noch nicht verfolgen, für weitere Informationen und zur Besprechung einer Teilnahme an der Sammelklage zur Verfügung.

Die kostenlose Registrierung ist ab sofort unter www.anti-cartel-alliance.com möglich.

 

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