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Quelle: Adobestock / creativenature.nl

Beschränkungen für den Lkw-Verkehr in Spanien im Jahr 2023

Ende Januar wurde im spanischen Amtsblatt BOE (Boletín Oficial del Estado) ein Beschluss der Generaldirektion für Verkehr veröffentlicht, der unter anderem Beschränkungen für den Lkw-Verkehr in Spanien im Jahr 2023 vorsieht. Neu ist unter anderem die Ausweitung der Beschränkungen auf der Autobahn A-8 zwischen Kantabrien und dem Baskenland während des Sommers und die Einführung von zeitweiligen Überholverboten für Lkw.

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Das neue spanische Verbot des Lkw-Verkehrs wurde bereits von der lokalen Spediteursorganisation Fenadismer kritisiert. Nach Ansicht der Vereinigung ist die Verlängerung der Tage mit Beschränkungen auf strategisch wichtigen Straßen ungerechtfertigt und wird sich negativ auf die Entwicklung der Geschäftstätigkeit der Spediteure auswirken und folglich die Versorgung mit für die Wirtschaft und die Gesellschaft lebenswichtigen Gütern verringern.

Ursprünglich wollte die spanische Direktion eine Beschränkung an Feiertagen und 11 Sonntagen auf der AP-1 und der N-1 von Burgos in Richtung französische Grenze einführen, obwohl dies eine wichtige Strecke für spanische Exporte ist. Schließlich wurde die Zahl der Sonntage mit Verboten auf vier reduziert. Auf dieser Strecke gelten die Beschränkungen für Lkw am 5., 6. und 10. April, 30. Juli, 15., 20. und 27. August, 15. Oktober sowie 10. Dezember.

Darüber hinaus beschloss die DGT unter anderem eine Ausweitung der Beschränkungen auf eine der wichtigsten Autobahnen zwischen Madrid und Galicien. Die neue Beschränkung gilt am Mittwoch und Donnerstag der Karwoche auf einem 121 km langen Abschnitt der der A-6/AP-6 zwischen San Rafael (Segovia) und Tordesillas (Valladolid). Die Direktion begründete diesen Schritt mit dem hohen Verkehrsaufkommen in diesem Zeitraum.

Neue Überholverbote

Eine weitere Neuerung betrifft das Überholverbot für Lastkraftwagen auf bestimmten Straßen im Sommer. Dies betrifft folgende Abschnitte:

– jeden Samstag im Juni, Juli und August auf der A-49 (von Camas bis Huévar von 9 bis 11 Uhr und von 14 bis 20 Uhr sowie von Huévar bis Bollullos von 9 bis 20 Uhr) in Richtung Huelva und auf der AP-4 zwischen Dos Hermanas und Jerez von 9 bis 11 Uhr und von 13 bis 20 Uhr (in Richtung Cádiz).

– an Sonntagen und Feiertagen auf der A-49 von Jerez nach Dos Hermanas in Richtung Sevilla von 10 bis 18 Uhr und auf der AP-4 von San Juan del Puerto nach Sevilla in Richtung Sevilla von 10 bis 15 Uhr.

– an vier Sonntagen im Juli (2., 9., 16. und 23.) und an zwei Sonntagen im August (6. und 13.) auf der AP-1 von Ruben nach Pancorbo, Richtung Vitoria zwischen 16 und 21 Uhr.

Andere Beschränkungen für den Lkw-Verkehr

Ähnlich wie in den Vorjahren wurden für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t die folgenden allgemeinen Beschränkungen festgelegt:

– jeden Sonntag und an Feiertagen, vom 2. Juli bis 10. September auf den Hauptzufahrten nach Madrid von 21 bis 23 Uhr; auf der A-45 von Málaga nach Alto Las Pedrizas von 17 bis 24 Uhr in Richtung Córdoba; auf der A-49 von Camas nach Bollullos und von San Juan del Puerto nach Camas von 15 bis 24 Uhr in Richtung Ayamonte bzw. Sevilla und auf der N-630 von El Garrobo nach Camas von 10 bis 14 Uhr in beiden Richtungen.

– jeden Freitag zwischen dem 1. und 24. März und dem 1. und 15. Dezember auf der N-230 bei Benarre, Buira und Ginaste von 17.00 bis 24.00 Uhr in Richtung Frankreich sowie jeden Sonntag und Feiertag zwischen dem 1. und 2. Januar und dem 3. und 17. Dezember (in Richtung Benabarre von 13.00 bis 19.00 Uhr); ausgenommen sind Fahrten, deren Ziel der gewöhnliche Aufenthalt des Fahrers oder der Sitz des Unternehmens ist, die freitags durchgeführt werden können, um diese Ziele zu erreichen.

– jeden Samstag im Juni, Juli und August auf der A-49, AP-4 und N-4 von Sevilla in Richtung Huelva und Cádiz.

– jeden Samstag, Sonntag und Feiertag im Juli und August auf der A-483 von Bollullos nach Matalascañas, auf der A-497 von Huelva nach Punta Umbría, auf der A-5056 und A-5076 von Lepe nach La Antilla und auf der A-370 von Los Gallardos nach Garrucha, jeweils von 11 bis 22 Uhr in beiden Richtungen. Ein Lkw-Fahrverbot gilt auch auf der N-631 ab der Kreuzung mit der N-630 und der N-525 von 0.00 bis 24.00 Uhr in beiden Richtungen an jedem Freitag, Samstag und Sonntag im Juni. Das Fahrverbot gilt auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen im Juli und August auf der A-8 zwischen Castro Urdiales und Laredo: in Richtung Santander von 11 Uhr bis 14 Uhr und in Richtung Bilbao von 16 Uhr bis 21 Uhr.

– jeden Samstag im Juni, Juli und August auf der Autobahn A-49 von Camas bis Kilometer 23 in Richtung Huelva.

– jeden Sonntag im Juni auf der A-49 von San Juan del Puerto bis Camas (von 15 Uhr bis 24 Uhr in Richtung Sevilla). Außerdem gilt an diesen Tagen ein Fahrverbot auf der AP-4 und der N-4 von Jerez nach Dos Hermanas und Los Palacios (von 18.00 bis 20.00 Uhr in Richtung Sevilla); die Beschränkung gilt an diesen Tagen auch auf der A-45 von Malaga von Kilometer 142 bis 115 (von 17 Uhr bis 24 Uhr in Richtung Córdoba), sowie jeden Sonntag und an Feiertagen im Juli und August.

– jeden Samstag vom 15. Juli bis 19. August gilt das Fahrverbot auf der N-121B von Arraioz nach Dantxarinea und auf der N-135 von Zubiri nach Luzaide von 7.00 bis 19.00 Uhr. Darüber hinaus gilt das Verbot für die N-121A von Bera nach Erdalatsa, die A-1 von Ziordia nach Alsasua und die A-15 von Gorriti nach Areso an folgenden Tagen: 9. und 10. April, 7., 8., 17., 18., 28. und 29. Mai, 13. und 14. Juli sowie 10. und 11. November.

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