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Feiertagsfahrverbote für Lkw. Prüfen Sie, wo sie während der Maifeiertage gelten

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Viele EU-Länder haben das Feiertags- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie aufgehoben. Prüfen Sie, wo es an den kommenden Feiertagen gelten wird.

Die Lockerung der Feiertags- und Sonntagsfahrverbote im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie bleibt in den kommenden Tagen nach wie vor in Österreich gültig, wo diese Maßnahme bis zum 17. Mai verlängert wurde (gleichzeitig gilt jedoch das sektorale Fahrverbot in Tirol). Auch in Deutschland wird es am Tag der Arbeit (1. Mai) keine Einschränkungen geben, da alle Bundesländer sie für alle Verkehrsarten abgeschafft haben. Beachten Sie jedoch, dass die Verbotslockerung je nach Region zu unterschiedlichen Zeiten abläuft (Sie können dies auf unserer interaktiven Karte überprüfen).

In Italien hingegen wurden die Beschränkungen für Lastkraftwagen über 7,5 t für den internationalen Transport auf unbestimmte Zeit aufgehoben. Demzufolge wird es in diesem Land weder am morgigen Tag der Befreiung Italiens noch am 1. Mai ein Verkehrsverbot geben. Auch in Ungarn gelten die Verbote für Lastkraftwagen, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhängern mit einer zGM über 7,5 t bis auf weiteres nicht.

Rumänien hat auch die Aufhebung der Verbote für Lkw über 7,5 t auf einigen Straßen verlängert (Einzelheiten in unserem Artikel zu diesem Thema), auch am Vorabend von Feiertagen und an gesetzlichen Feiertagen (30. April und 1. Mai).

Polen

In Polen führte die ITD eine Lockerung der Lkw-Verbote nur am Karsamstag ein. Die Verkehrsbeschränkungen für Lastkraftwagen mit einer zGM über 12 t gelten daher zu folgenden Terminen:

– am 30. April (Donnerstag) von 18 bis 22 Uhr,

– am 1. Mai (Tag der Arbeit) von 8 bis 22 Uhr,

– am 2. Mai (Samstag) von 18 bis 10 Uhr,

– am 3. Mai (Tag der Verfassung) von 8 bis 22 Uhr.

Lastwagen, die nach einer internationalen Beförderung ins Land zurückkehren, sind von den Verboten ausgenommen.

Frankreich

Die Lockerung der französischen Fahrverbote lief am 20. April aus, und die dortigen Behörden haben bisher keine Informationen über weitere Maßnahmen mitgeteilt. Es gelten daher die französischen Beschränkungen für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zGM:

– am 30. April von 22 bis 24 Uhr,

– am 1. Mai von 0:00 bis 22 Uhr.

Kroatien

In Kroatien, wie auch in Polen, wurden die Verkehrsverbote nicht aufgehoben. Daher dürfen Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einer zGM über 7,5 t und Lastkraftwagen und Fahrzeuge mit Anhängern von mehr als 14 m Länge nicht auf den unten angegebenen Straßen fahren:

– am 30. April von 15 bis 23 Uhr,

– am 1. Mai von 14 bis 23 Uhr.

Die Einschränkungen gelten für Lastwagen nur auf den folgenden Nationalstraβen (D):

– D8: Verbindung mit D 40 (Kreuz Bakar) – Zadar – Split – Grenzübergang Klek und Zaton Doli – Dubrovnik – Grenzübergang Karasovici (Montenegro), ausgenommen die Abschnitte ab der Kreuzung mit D 27 an der Brücke Sibenik bis zur östlichen Einfahrt Sibenik (Ausfahrt D58), ab dem Kreisverkehr Bilice in Solen bis zur Kreuzung mit dem Einkaufs-Terminal in Stobrec,

– D9: Metkovic – Opuzen – D8,

– D21: Grenzübergang Kastel (an der Grenze zu Slowenien) – Buje – Kreuz Kanfanar, ausgenommen der Abschnitt D21, der Kanfanar mit Pula verbindet (Verbindung mit D66),

– D23: Zuta Lokva – Senj,

– D39: Verbindung A1 Sestanovac – Kreuzung mit D8 (Dupci),

– D66: Pool (A9) – Rasse – Opatija – D8,

– D200: Buje (D21) – Grenzübergang Plovanija (an der Grenze zu Slowenien),

– D300: Buje (D21) – Umag,

– ab 5002: Novigrad – Tar – Porec – Vrsar (Verbindung zur D21),

– am Eingang und im Hafen von Split,

– am Eingang und im Hafen von Zadar.

Slowakei

In der Slowakei umfassen die Fahrverbote Lkw mit einer zGM über 7,5 t und Lastkraftwagen mit einer zGM über 3,5 t mit einem Anhänger oder Sattelanhänger. Der nächste Fahrverbot gilt:

– am 1. Mai von 0:00 bis 22 Uhr.

Foto: Trans.INFO

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