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Quelle: Adobestock / Björn Wylezich

Bundesregierung beschließt Reform der LKW-Maut. Verbände reagieren mit Kritik

Die Bundesregierung hat gestern die Reform der mautrechtlichen Vorschriften beschlossen.

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Die Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes ist beschlossene Sache. Gestern hat die Bundesregierung der Reform der mautrechtlichen Vorschriften zugestimmt.

Damit soll zum 1. Dezember 2023 ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt werden. Emissionsfreie LKW werden bis Ende 2025 von der Maut befreit. Anschließend werden lediglich 25 Prozent des regulären Mautteilsatzes für die Infrastrukturkosten erhoben – zuzüglich der Mautteilsätze für Lärm und Luftverschmutzung.

Zudem soll die LKW-Mautpflichtgrenze zum technisch frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. Juli 2024 abgesenkt werden, sodass grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der LKW-Maut erfasst sind. Handwerksbetriebe werden ausgenommen.

Die Mehreinnahmen sollen in die Schiene fließen.

Wir staffeln die LKW-Maut unter anderem noch in diesem Jahr stärker nach dem CO2-Ausstoß und setzen damit einen starken Anreiz für die Branche, auf klimafreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Das ist wichtig, da Nutzfahrzeuge aktuell noch rund ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen im Verkehr verursachen. Den Markthochlauf klimafreundlicher Fahrzeuge brauchen wir, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Außerdem weiten wir die LKW-Maut zudem ab Mitte nächsten Jahres auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse aus. Die zusätzlichen Mauteinnahmen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro bis 2027 sollen künftig entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsausschuss ganz überwiegend in die Schiene investiert werden. Davon profitiert auch die Straße, die bei einer Verlagerung von Verkehren entlastet wird. Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes leistet das BMDV einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, zur Stärkung der Schiene und zur nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur, sagte Bundesminister Dr. Volker Wissing.

Verbände reagieren mit Kritik

Der BGL reagierte auf die gestrige Entscheidung über die Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes sofort mit einem entsprechenden Statement.

Bei den mittelständischen Transport- und Logistikunternehmen herrscht Fassungslosigkeit über die von den Grünen vorangetriebene und nun von der Bundesregierung beschlossene Mautverdopplung zum 1. Dezember. In einer Mischung aus Existenzsorgen, Wut und empfundener Geringschätzung über die tägliche Leistung dieser systemrelevanten Branche bei der Versorgung der Bevölkerung haben den BGL unzählige Hilferufe und Appelle erreicht. In einer Social Media – Kampagne zeigt das Gewerbe hierfür der Bundesregierung die Rote Karte. Da es am Markt kaum emissionsfreie LKW und keine entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur gibt, gleicht die Mautverdopplung einer Steuererhöhung, die nicht vermieden werden kann! Die Verbraucher zahlen die Rechnung und dort, wo nach den Kostenexplosionen in den letzten Jahren weitere Preissprünge nicht machbar sind – vor allem auf dem Land –, fürchten viele Mittelständler, ihre Betriebe aufgeben zu müssen. Das Parlament muss daher diesen sinnlosen Inflationstreiber stoppen, zu seriöser Wirtschafts- und Klimapolitik zurückkehren und eine ordentliche, planbare Mautreform auf den Weg bringen, betonte BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt vehement.

Deshalb hat der Verband folgende Forderungen für die anstehenden parlamentarischen Beratungen aufgestellt:

  • Planungssicherheit durch Verschiebung der CO2-Maut auf 2025.
  • Einführung eines Stufenmodells für die CO2-Maut, das Marktverfügbarkeit von emissionsfreien Fahrzeugen sowie Flächenverfügbarkeit alternativer Tank- und Ladeinfrastruktur Rechnung trägt und mit 100 € pro Tonne CO2 startet.
  • Gleichstellung von biogenen Kraftstoffen und E-Fuels mit emissionsfreien Fahrzeugen durch Mautvorteile entsprechend dem tatsächlichen CO2-Vorteil.
  • Einhaltung der Koalitionszusage zur Vermeidung der Doppelbelastung durch nationalen Emissionshandel und CO2-Maut.
  • Verzicht auf die Ermächtigung, die Maut in Stoßzeiten zu erhöhen oder bei wenig Verkehr zu ermäßigen, da dies in Preisverhandlungen mit Auftraggebern nicht kalkulierbar ist und zulasten des mittelständischen Gewerbes geht.
  • Verdopplung des Mautharmonisierungsprogramms mit Mauterhöhung und Mautausweitung auf Fahrzeuge ab 3,5 t zGM.
  • Erhalt des Finanzierungskreislaufs Straße, um Mehreinnahmen in die marode Straßeninfrastruktur, den Lkw-Stellplatzausbau sowie die klimafreundliche Transformation des Straßengüterverkehrs investieren zu können.

Auch der Verband der internationalen Kraftfahrzeughersteller äußerte sich kritisch zu einigen Aspekten des neuen Bundesfernstraßenmautgesetzes.

Mit dem CO2-Aufschlag zur LKW-Maut schafft die Bundesregierung einen neuen Hebel, um klimafreundliche Transporte zu stärken. Eine nach CO2-Emissionen differenzierte LKW-Maut kann den Einsatz emissionsfreier Nutzfahrzeuge spürbar anschieben. Die Maut-Reform birgt jedoch auch die Gefahr, dass Mobilität und Transport weiter verteuert und viele Unternehmen deutlich stärker belastet werden. Der VDIK fordert daher, auch besonders CO2-arme Nutzfahrzeuge mit herkömmlichen Antrieben wirksamer zu begünstigen, sagte Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller.

Zirpel kritisierte außerdem, dass zusätzliche Einnahmen aus der LKW-Maut überwiegend nicht der Straßeninfrastruktur zugutekommen sollen, obwohl der Erhaltungs- und Sanierungsbedarf enorm sei. Darüber hinaus steckt der Ausbau einer Wasserstoff- und Ladeinfrastruktur für schwere LKW noch in den Kinderschuhen und müsste dringend angeschoben werden.

 

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