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Transportunternehmer muss 204.000 Euro Strafe wegen der Mindestlohnunterschreitung zahlen

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Wegen wiederholter illegaler Beschäftigung seiner Fahrer muss ein Transportunternehmer aus dem Raum Hof  jetzt 204.000 Euro Bußgeld zahlen. Gegen den Unternehmer gingen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Hof – gleich mehrere Anzeigen ein.

Vorgeworfen wurde dem Unternehmer unter anderem, dass er seine Fahrer nicht nach dem Mindestlohngesetz entlohnte und diese auf Lohnansprüchen in Höhe von circa 64.000 Euro sitzen ließ. Darüber hinaus ermittelten die Hofer Zöllner, dass in den Jahren 2017 und 2018 durch den Verantwortlichen der Firma entweder falsche oder überhaupt keine Meldungen an die Sozialversicherungsträger erfolgten. Durch dieses Verhalten ersparte sich der Unternehmer in 34 Fällen rund 28.000 Euro an Beiträgen.Wegen der Mindestlohnunterschreitung verhängte das Hauptzollamt Regensburg ein Bußgeld in Höhe von circa 204.000 Euro. Das Amtsgericht Hof erließ wegen der hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge einen Strafbefehl über 4.000 Euro.

Transportunternehmer von Strafe unbeeindruckt

Die Strafe ließ den Unternehmer aber unbeeindruckt.  Als die Zollbeamten kurze Zeit später das Beschäftigungsverhältnis eines Fahrers überprüfen wollte, verweigerte der Unternehmer jegliche Mitwirkung. Wie es sich herausstellte, war der Fahrer nicht ordnungsgemäß angemeldet. Dieses Vergehen kostete den Geschäftsmann erneut 1.500 Euro. Darüber hinaus muss er ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro wegen Nichtmitwirkens bei der Prüfung bezahlen.

Foto: Wikimedia

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