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Ungarn: Neue Mitwirkungspflichten im Mautsystem für LKW-Fahrer

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Ab gestern (3. Februar 2019) gelten für Fahrer in Ungarn neue Mitwirkungspflichten. An nun an müssen die Fahrzeugdaten in das HU-GO-System eingegeben werden.

Der Zweck der Änderungen besteht darin, die Emissionsklasse des Fahrzeugs korrekt einzustellen und den Verlauf der Datenkontrolle zu optimieren – informiert der Betreiber des HU-GO-Systemsr. Es ist auch die erste Phase der Modernisierung, die es ermöglichen soll künftig Falschangaben zu erfassen und effektivere Kontrollen zu durchzuführen.

Zunächst erscheint die Emissionsklasse des Fahrzeugs in einer einheitlichen und verifizierten Datenbank. Im nächsten Schritt wird die automatische und elektronische Einstellung von Emissionsklassen an der für die Mautkontrolle vorgesehenen Stelle implementiert und überprüft.

Neue Mitwirkungspflichten

Zufolge den Aussagen des Betreibers des ungarischen Mautsystems kann der Benutzer ab Dezember letzten Jahres die Fahrzeugregistrierungsdaten auf der Seite HU -GO.hu eintragen (Marke und Modell, Baujahr, Fahrgestellnummer, Scans der Fahrzeugzulassung). Ab dem 3. Februar 2019 wird es hingegen zur Pflicht für Reisende aus dem Ausland, die das Fahrzeug im System registrieren oder die Daten des bereits registrierten Fahrzeugs aktualisieren.

Die bei der Dateneingabe erforderlichen Informationen dienen dazu, die Richtigkeit der angegebenen Emissionsklasse des Fahrzeugs zu überprüfen.

Verstärkte Kontrollen

Nach der Verifizierung dieser Daten, höchstwahrscheinlich wird das in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 erfolgen, werden in Ungarn verstärkte Kontrollen in Bezug auf die Emissionsklassen durchgeführt. Im Fall einer Falschangabe wird ein Strafgeld fällig,  auch werden die Angaben vom HU-GO-System automatisch korrigiert und der Betroffene davon in Kenntnis gesetzt. Für Kunden, die die erforderlichen Fahrzeugdaten im System überhaupt nicht hinterlegt haben, wird die  Gebühr für LKW mit der schlechtesten Emissionsklasse erhoben – bis zum Zeitpunkt der Angabe der korrekten Daten.

Die Zahlungspflicht im HU-GO-Gebühr gilt für LKW und Zugmaschinen – einschließlich Sattelzugmaschinen – sowie für Kombinationen der oben genannten Fahrzeuge mit Anhängern und Sattelaufliegern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen.Im System gibt es drei Kategorien, die sich nach der Zahl der Achsen richten (J2, J3, J4).

Foto: Bartosz Wawryszuk

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