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Razzien bei Reifenherstellern. Brüssel vermutet Preisabsprachen

Die EU-Kartellbehörden haben in mehreren Mitgliedstaaten unangekündigte Kontrollbesuche bei Reifenherstellern durchgeführt. Der Grund sind mutmaßliche Verstöße gegen die Kartellvorschriften.

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Die Europäischen Kommission hat Bedenken, dass die kontrollierten Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnten, die Kartelle und verbotene Geschäftspraktiken (gemäß Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) untersagen.

Betroffen sind mehrere Firmen im Bereich des Reifenersatzgeschäfts für PKW, Lieferwagen, LKW und Busse Preise abgesprochen und damit gegen Wettbewerbsrichtlinien verstoßen haben könnten.

Die Kommission hat die Befürchtung, dass eine Preisabstimmung zwischen den kontrollierten Unternehmen stattgefunden hat, auch durch öffentliche Mitteilungen „, heißt es vonseiten der Kommission.

Nach Informationen, die der Nachrichtenagentur Reuters vorliegen, wurden Kontrollen an den Firmensitzen von Continental, Michelin, Pirelli und Nokian Tyres durchgeführt.

Ein Sprecher der italienischen Marke Pirelli betonte in einer Erklärung gegenüber Reuters, dass das Unternehmen fair und „stets in voller Übereinstimmung mit allen Regeln und Vorschriften” gehandelt habe.

Pirelli hat den Behörden seine volle Unterstützung bei den laufenden Ermittlungen zugesichert”, fügte ein Sprecher des Mailänder Unternehmens hinzu.

Continental bestätigte, dass die Büros des Unternehmens in Deutschland von den europäischen Kartellbehörden untersucht werden.

Der französische Konzern Michelin hat zugegeben, dass die EU gegen das Unternehmen ermittelt hat und dass es sich streng an die Wettbewerbsregeln hält.

Nokian Tyres teilte ebenfalls mit, dass der Hauptsitz des Unternehmens in Finnland durchsucht worden sei und dass das Unternehmen mit den EU-Behörden zusammenarbeite.

Erste Untersuchungsphase

Die Kommissionsbeamten wurden bei den Durchsuchungen von ihren Kollegen der nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten begleitet, in denen die Kontrollen durchgeführt wurden.

Unangekündigte Kontrollen stellen die erste Phase einer Ermittlung bei Verdacht auf wettbewerbswidrige Praktiken dar.

Die Tatsache, dass die Kommission solche Inspektionen durchführt, bedeutet weder, dass die Unternehmen sich eines wettbewerbswidrigen Verhaltens schuldig gemacht haben, noch greift sie dem Ergebnis der Untersuchung selbst vor”, erklärt die Kommission.

Die Regulierungsbehörden können Strafen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes verhängen, wenn sie die vorgelegten Beweise für schlüssig halten, wobei die Unternehmen dies vor den europäischen Gerichten anfechten können.


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