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Achtung! Neue Anforderungen und geänderte Bescheinigung für Lkw-Fahrer in Frankreich

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Der französische Präsident Emmanuel Macron kündigte am vergangenen Mittwoch erneuten Lockdown, der bis Ende November gelten wird. Seit dem vergangenen Freitag dürfen die Franzosen ihre Wohnungen nur aus triftigen Gründen verlassen. Auch der Transportsektor muss mit neuen Anforderungen rechnen.

Aufgrund der zweiten Welle der Coronavirus-Pandemie hat die französische Regierung das Dekret Nr. 2020-1310 vom 29. Oktober 2020 veröffentlicht, das neue Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus festlegt, berichtet der spanische Transportverband Fenadismer. Einige von ihnen beziehen sich auf den Transportsektor. Die in Art. 22 des oben genannten Rechtsakts beschriebenen Maßnahmen umfassen folgende Bestimmungen:

– Wenn an der Be- oder Entladestelle kein Wasser verfügbar ist, muss der Fahrer mit einem Wasser-Alkohol-Gel versehen werden.

– Fahrzeuge müssen mit Wasser und Seife sowie Einweghandtüchern oder Wasser-Alkohol-Gel ausgestattet sein.

– Die Zustellung und Unterzeichnung der Unterlagen muss kontaktlos und an einem vom Kunden angegebenen Ort erfolgen.

– Bei Lieferungen nach Hause sollen Pakete nach Rücksprache mit dem Empfänger oder seinem Vertreter so zugestellt werden, dass der Kontakt zwischen Personen minimiert wird.

Laut Fenadismer und dem spanischen CETM-Verband hat sich außerdem die Bescheinigung geändert, die Berufskraftfahrer mitführen müssen, um den Grund für ihre Reise zu rechtfertigen.
Diese ist auf der CETM -Internetseite herunterzuladen.

Foto: Police nationale/Twitter

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