Foto: Wikimedia/Kleszczu CCA-SA 2.5 Generic

Tirol: Änderungen von LKW-Fahrverboten

Ende Oktober werden die LKW-Fahrverbote in Tirol wieder Änderungen unterliegen.  Die dortige Regierung erwägt auch die Einführung weiterer umstrittener Beschränkungen.

Lesezeit 3 Min.

Die österreichische Verordnung vom 29. Oktober 2020 hat weitere Beschränkungen für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen im Güterverkehr auf der Autobahn A12 geltend gemacht. Die Rede ist vom sektoralen Fahrverbot, einem Fahrverbot für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen und einem Nachtfahrverbot. Die Neuregelung konkretisiert die Ausnahmen, die für LKW der Schadstoffklasse Euro 5 und 6 im Nahverkehr gelten. Ausgenommen von den Verboten sind damit:

Sektorales Verkehrsverbot

Hinsichtlich des sektoralen Fahrverbots sieht die Verordnung Nr. 133/2020 folgende Ausnahmen vor:

  • Fahrten mit Fahrzeugen, sofern zumindest der überwiegende Teil der Ladung in der Kernzone gemäß Abs. 3 auf- oder abgeladen wird (Quelle oder Ziel in der Kernzone) und die zudem den Euroklassen V und VI (NOx-Emission nicht mehr als 2,0 g/kWh) bzw. ab dem 1. Jänner 2023 der Euroklasse VI (NOx-Emission nicht mehr als 0,4 g/kWh) entsprechen
  • Fahrten mit Fahrzeugen, sofern zumindest der überwiegende Teil der Ladung in der erweiterten Zone gemäß Abs. 3 auf- und auch wieder abgeladen wird (Quelle und Ziel in der erweiterten Zone) und die zudem den Euroklassen V und VI (NOx-Emission nicht mehr als 2,0 g/kWh) bzw. ab dem 1. Jänner 2023 der Euroklasse VI (NOx-Emission nicht mehr als 0,4 g/kWh) entsprechen.

Euroklassenfahrverbote

Folgende Ausnahmen gelten:

  • “Fahrten mit Lastkraftwagen mit und ohne Anhänger und Sattelkraftfahrzeugen, sofern zumindest der überwiegende Teil der Ladung in der Kernzone oder in in der erweiterten Zone auf- oder abgeladen wird, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit und ohne Anhänger und Sattelzugmaschinen, bei denen sich der Ausgangs- oder Zielort der Fahrt in der Kernzone befindet (Quelle oder Ziel in der Kernzone), wenn diese Fahrzeuge der Euroklasse V (NOx-Emission nicht mehr als 2,0 g/kWh) entsprechen und die Euroklasse durch eine entsprechende Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges nach der IG-L–Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung, BGBl. II Nr. 120/2012,  nachgewiesen ist oder in selbstfahrenden Arbeitsmaschinen ein Dokument zum Nachweis der Euroklasse (NOx-Emission) mitgeführt wird”

Nachtfahrverbot

Auch die Nachtfahrverbote werden Änderungen unterliegen. Laut Vorschriften ist der Nachtverkehr auf der Autobahn A12 nur für Euro-6-Fahrzeugen (NOx-Emissionen nicht mehr als 0,4 g / kWh) mit Abgasplakette möglich, wenn

  • zumindest der überwiegende Teil der Ladung in der Kernzone gemäß Abs. 2 auf- oder abgeladen wird (Quelle oder Ziel in der Kernzone)
  • zumindest der überwiegende Teil der Ladung in der erweiterten Zone gemäß Abs. 2 auf- und auch wieder abgeladen wird (Quelle und Ziel in der erweiterten Zone) oder
  • lediglich der Abschnitt der A 12 Inntal Autobahn zwischen Straßenkilometer 72,00 im Gemeindegebiet von Ampass und Straßenkilometer 90,00 im Gemeindegebiet von Zirl zum Zweck des Gütertransports befahren wird

Werden die Verbote verschärft?

Laut Tiroler Tageszeitung erwägt die Landesregierung, das Sektorale Fahrverbot auf vor 2020 zum Verkehr zugelassene Lastkraftwagen zu erweitern. Die Verordnung könnte im Juli 2022 in Kraft treten.

Tags