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Quelle: adobestock/ Jamrooferpix

Winterreifenvorschriften: In einigen Ländern stehen Änderungen an

In Kürze wird in einigen Teilen Europas die Winterreifenpflicht in Kraft treten. Die Vorschriften für die Winterausrüstung von LKW werden in mehreren Ländern geändert.

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Passend zur nahenden Herbst-/Wintersaison hat Continental wie jedes Jahr einen Leitfaden mit den neuesten Vorschriften für Winterausrüstung von Lastkraftwagen veröffentlicht. In jedem europäischen Staat gelten andere Vorschriften, und diese werden von Zeit zu Zeit geändert. Fuhrparkleiter und Spediteure sowie deren Fahrer sollten daher vor der Wintersaison ihren Wissensstand aktualisieren und die LKW-Ausrüstung überprüfen.

Änderungen in der Wintersaison 2023/24

Einige Länder werden in dieser Saison Aktualisierungen der Winterausrüstung für LKW einführen. Dazu gehören Frankreich, Island, der Kosovo und die Schweiz.

Frankreich

In Frankreich ist eine Winterausrüstung auf besonders gekennzeichneten Straßen jetzt vorgeschrieben. Vom 1. November bis zum 31. März müssen N1/N2/N3-Fahrzeuge mit Anhänger nach Ermessen der örtlichen Behörden mit abnehmbaren Gleitschutzvorrichtungen wie Schneeketten an mindestens zwei angetriebenen Rädern ausgestattet sein.

N1/N2/N3-Fahrzeuge ohne Anhänger müssen hingegen mit 3PMSF-Winterreifen an mindestens zwei Rädern jeder Achse ausgerüstet sein. Busse des Typs M2/M3 müssen in Frankreich mit abnehmbaren Gleitschutzvorrichtungen an mindestens zwei Antriebsrädern oder mit 3PMSF-Winterreifen an der vorderen Lenkachse und mindestens zwei Antriebsrädern ausgestattet sein.

Für bereits verwendete M+S-Reifen gilt eine Übergangsfrist bis November 2024. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 3,5 Tonnen dürfen von November bis März mit Spikereifen fahren, solange die Höchstgeschwindigkeit 90 km/h nicht überschreitet. Fahrzeuge, die mit Spikereifen ausgestattet sind, müssen in Frankreich mit einem Aufkleber gekennzeichnet sein. Der Einsatz von Spikereifen an Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen ist in Frankreich verboten.


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Schweiz

In der Schweiz hingegen wurden die Winterregeln aktualisiert und erlauben nun den Einsatz von Schneeketten auf entsprechend beschilderten und geeigneten Straßen.

Kosovo

Im Kosovo müssen Transportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen vom 15. November bis zum 15. März Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung auf allen Rädern verwenden. Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern dürfen weitergefahren werden, sofern die Antriebsreifen mit Schneeketten ausgestattet sind.

Busse und Transportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen Schneeketten oder Winterreifen (mit M+S-Kennzeichnung) auf den Antriebsrädern verwenden. Schneeketten dürfen auf den Antriebsrädern verwendet werden, während Spikereifen verboten sind.

Island 

In Island sind Winterreifen nicht zwingend vorgeschrieben. Im Zeitraum vom 1. November bis 14. April ist eine Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern vorgeschrieben. Schneeketten sind verboten, wenn sie Schäden an den Straßen verursachen können. Die Benutzung von Reifen mit Spikes ist in Island in der Zeit vom 1. November bis 14. April zulässig.

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