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Ein Algorithmus erkennt, ob es sich um eine B2B- oder eine B2C-Sendung handelt

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Handelt es sich um eine Firma oder einen Privatkunden? Häufig ist das auf den Speditionsaufträgen nicht erkennbar, hat aber erhebliche Auswirkungen auf die Zustellung der Sendungen. Die IDS Logistik hat jetzt mit Hilfe künstlicher Intelligenz ein Verfahren entwickelt, das automatisch erkennt, ob es sich um eine B2B- oder eine B2C-Zustellung handelt.

Seit 2011 liefert IDS Sendungen auch an Privatkundenempfänger. Das so genannte B2C-Geschäft macht heute bei der größten deutschen Stückgutkooperation 12,8 Prozent der täglich ca. 45.000 Sendungen aus. Voraussetzung ist, dass diese auch als solche gekennzeichnet sind.

Interne Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass statt der tatsächlichen fast 13 Prozent nur 10,6 Prozent der Sendungen als B2C-Sendungen ausgewiesen waren. Häufig konnten die Versender anhand ihrer Kundendaten nicht erkennen, ob es sich um eine Privatadresse handelt, z. B. weil bei der Bestellung im Internet die Empfängerdaten nicht vollständig erfasst waren oder die entsprechenden Informationen nicht an den Spediteur übergeben wurden, erklärt IDS Geschäftsführer Michael Bargl.

Die Konsequenz war, dass die Zustellung der Sendungen an diese häufig abgelegenen und mit weiteren Anfahrten verbundenen Adressen – wie sonst im B2C-Bereich üblich – ohne Avisierung per E-Mail, SMS oder Telefon erfolgte. Und das dann oft vergeblich, da der Empfänger nicht zu Hause angetroffen wurde. Die Folge: Längere Laufzeiten und Unzufriedenheit der Kunden einerseits sowie unnötige Kosten für erfolglose Zustellversuche und eine falsche Tourenplanung andererseits beim Spediteur.

Die Lösung: IDS hat einen Algorithmus entwickelt, der anhand des Empfängernamens erkennt, ob es sich um eine B2B- oder eine B2C-Sendung handelt, den Datensatz entsprechend kennzeichnet und so die Avisierung beim Empfänger auslöst.

Zweistufiges Prüfverfahren

Für die automatische Unterscheidung von B2B- und B2C-Empfängern klassifizieren wir zunächst alle Sendungen, die nicht mit dem Kennzeichen „Privat“ versehen sind, automatisch als „wahrscheinliche Privatempfänger“. Das sind 89,4 Prozent der Sendungen.

Im ersten Prüfschritt wird der Empfängername im Hinblick auf ein eindeutiges B2B-Merkmal untersucht. Das ist im Wesentlichen die Rechtsform wie z. B. AG, GmbH oder auch der eingetragene Verein. Hier lassen sich bereits 80 Prozent der zunächst als „wahrscheinliche Privatempfänger“ eingestufte Sendungen als B2B kategorisieren.

Die verbleibenden Empfängerdaten, also 9,4 Prozent, die noch nicht eindeutig als B2B erkannt wurden, werden im zweiten Schritt anhand einer selbstlernenden Datenbank überprüft. Diese Datenbank enthält mittlerweile über 80.000 Begriffe, die eindeutig auf eine gewerbliche Empfängeradresse schließen lassen. Das sind zum Beispiel Rechtsanwalt oder Steuerberater, Immobilien, Consulting, Restaurant oder der Name einer Stadt. Und wenn der Fehlerteufel zugeschlagen hat? Kein Problem. Die Prüfung der Namen ist fehlertolerant und reagiert auch auf kleinere Abweichungen der Schreibweise, d. h. ein Fachazt wird als Facharzt erkannt.

Hat das System einen B2B-Empfänger nicht oder falsch kategorisiert, können die beteiligten Partner, das sind in der Regel das Versand- und das Empfangsdepot, die Kennung korrigieren. Als Ergebnis dieser Korrektur wird die selbstlernende Datenbank aus Schritt 2 automatisch um den Adressdatensatz erweitert und somit die Qualität der Empfängererkennung kontinuierlich verbessert.

Der wirtschaftliche Nutzen

Durch die automatische Empfängererkennung werden täglich rund 1.000 Sendungen an Privatkundenempfänger zusätzlich erkannt. So kann die einzelne Sendung direkt avisiert bzw. ein Zustelltermin vereinbart werden. Die Rücklaufquote reduziert sich von vorher mehr als 10 Prozent auf 2 Prozent. Und die Kunden bekommen schneller ihre Sendung, die dank Avisierung und Terminvereinbarung über das Online-Portal Wunschliefertag zu 90 Prozent heute 48 Stunden schneller da ist.

Die Zustelldepots erhalten darüber hinaus aufwandsgerecht die B2C-Zusatzvergütung. Und Unklarheiten, ob es sich um eine Privatadresse handelt oder nicht, gibt es nicht mehr. Vielmehr erhalten die Versender eine Rückmeldung, dass es sich um einen Privatkundenempfänger handelt und können so ihre eigenen Stammdaten aktualisieren.

Foto: Pixabay.com

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