Ausgangssperre in Frankreich. LKW-Fahrer sind davon ausgenommen, sofern sie diese Bedingung erfüllen

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Aufgrund der zweiten Welle der Coronavirus-Pandemie wurde in Frankreich eine Ausgangssperre festgelegt. Dies gilt nicht für Lkw-Fahrer, sofern sie über das entsprechende Dokument verfügen.

In Frankreich wurde eine Ausgangssperre erlassen, was bedeutet, dass es verboten ist, zwischen 21.00 und 6.00 Uhr an öffentlichen Orten zu bleiben. Die Beschränkung wurde für 4 Wochen eingeführt, aber die französische Regierung hat sich das Recht vorbehalten, diese nach einem Monat verlängern zu können.

Die Maßnahme umfasst folgende Regionen:

  • Paris,
  • Île-de-France,
  • Lyon,
  • Aix-en-Provence und Marseille
  • Touluza,
  • Lille,
  • Montpellier,
  • Grenoble,
  • Rouen,
  • Saint-Étienne.

Wie der spanische Verband der Transportunternehmen CETM erklärt, dürfen sich LKW-Fahrer während der Ausgangssperre in den oben genannten Regionen bewegen, sofern sie dies im Rahmen ihrer Arbeit tun und über die entsprechende Bescheinigung von ihren Arbeitgebern verfügen.

Dieses Dokument soll alle Standorte angeben, an denen der Fahrer seine Pflichten ausüben wird (sofern sie im Voraus bekannt sind). Demnach sollen darin alle geplanten Lade- und Entladestellen enthalten sein. Überdies muss die Bescheinigung von dem Arbeitgeber bzw. Unternehmensleiter unterschrieben sein. Selbständige Fahrer dürfen das Dokument gleichzeitig als Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnen, sofern sie die Dienstleistung persönlich erbringen.

Wer gegen die Ausgangssperre verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 3.750 Euro rechnen. Das Formular kann von der Website des französischen Innenministeriums (nur in französischer Sprache) heruntergeladen oder digital über die Website des Innenministeriums erstellt werden.

Foto: Police nationale/Twitter

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