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Quelle: Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Köln

Bundesweite Schwerpunktkontrollen des BAG im Juli

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im Juli weitere Schwer-punktkontrollen zu den Themen der Einhaltung der Kabotagebestimmun-gen, zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle (TUK) durchgeführt.

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13.08.2022

Am 4. Juli 2022 führte das BAG bundesweite Schwerpunktkontrollen an 27 Kontrollstellen zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit durch. Ferner wurden insbesondere die Einhaltung der Kabotagebestimmun-gen kontrolliert und es fanden technische Unterwegskontrollen statt. An den Kontrollen beteiligten sich 101 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontroll-dienstes.

Am 13./14. und 27./28. Juli 2022 führte das BAG bundesweite Schwerpunkt-kontrollen an jeweils 31 bzw. 28 Kontrollstellen hinsichtlich der Einhaltung der Kabotagebestimmungen durch. Ein weiterer Fokus lag auf der Durchfüh-rung der technischen Unterwegskontrollen. An den Kontrollen beteiligten sich 142 bzw. 113 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes.
Bei den Schwerpunktkontrollen der Außenstelle Mainz vom 27. Juli am Park-platz Theißtal beteiligten sich das Regierungspräsidium Darmstadt und die Po-lizei der Verkehrsdirektion Medenbach.

Die Kontrollortauswahl erfolgte aufgrund des zu erwartenden Verkehrsauf-kommens, der Feststellungen vorausgegangener Kontrollen sowie Hinweisen aus dem Kontrolldienst. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich um keine repräsen-tativen Ergebnisse handelt, die sichere Rückschlüsse auf die Gesamtsituation zulassen.

Relevante Kontrollergebnisse

Im Rahmen der Kontrollaktion am 4. Juli wurden unter Berücksichtigung al-ler kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 396 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 389 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentli-chen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 159 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. Es wurden 52 Verstöße im Zusammen-hang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhe-zeit im Fahrzeug festgestellt und vier Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotagere-gelungen beanstandet. Bei den sechs auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden keine Verstöße festgestellt.

Am 13. und 14. Juli wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insge-samt 860 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 841 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 94 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 26 Fahr-zeuge wurden von den TUK-Experten auf technische Mängel geprüft. 13 Fahr-zeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Ferner wur-den sechs Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und durch die TUK-Experten fünf technische Mängel festgestellt.

Am 27. und 28. Juli wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete insge-samt 632 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 604 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 50 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und von den TUK-Experten 35 Fahrzeuge auf technische Mängel geprüft. 19 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Es wurden keine Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt. Bei den 35 auf technische Mängel kontrollierten Fahr-zeugen wurden durch die TUK-Experten zwei Verstöße in Form von techni-schen Mängeln festgestellt.

An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete während dieser Schwerpunktkontrollen im Juli 2022 insgesamt ca. 142.850 EUR vereinnahmt.
Die gewonnenen Kontrollergebnisse werden ausgewertet und in die nachgela-gerten Betriebskontrollen mit einfließen. Die bundesweite Durchführung von Kontrollaktionen mit Fokus auf Kabotage, der Kontrolle der regelmäßigen wö-chentlichen Ruhezeit und Technischen Unterwegskontrollen wird im zweiten Halbjahr 2022 fortgesetzt.

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