Eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden kann grundsätzlich im Ausland genommen werden. Entscheidend ist dabei eine Bedingung: Sie muss außerhalb der Fahrzeugkabine stattfinden. Die Ruhezeit soll erholsam sein und an einem Ort mit angemessenen sozialen Bedingungen verbracht werden.
Dabei muss es sich nicht zwingend um ein Hotel oder Motel handeln auch Apartments, Firmenunterkünfte oder Unterkünfte, die von Auftragnehmern bereitgestellt werden, sind zulässig.
Laut Vorschriften ist der Fahrer nicht verpflichtet, eine Rechnung oder ein anderes Dokument vorzulegen, das den Übernachtungsort bestätigt. Im Falle einer Kontrolle muss er lediglich angeben können, wo er sich während der Ruhezeit aufgehalten hat.
Entfernen der Fahrerkarte aus dem Tachographen
Das Entfernen der Fahrerkarte ist die logische Folge, wenn der Fahrer das Fahrzeug verlässt. Ein Fahrer, der den Lkw für die Ruhezeit verlässt, kann und sollte häufig seine Dokumente einschließlich der Fahrerkarte mitnehmen.
Beim Entfernen der Karte speichert der Tachograph automatisch den Standort, das Land sowie die GPS-Koordinaten des Arbeitsendes.
Wichtig: Das Entfernen der Karte beeinflusst nicht die Abrechnung im Rahmen des Mobilitätspakets. Transportroute, Art des Transports (z. B. Kabotage oder grenzüberschreitend) und Vergütungsregeln bleiben unverändert.
Nach der Rückkehr zum Fahrzeug steckt der Fahrer die Karte wieder ein und führt eine manuelle Eingabe durch, um die Ruhezeit zu bestätigen. Diese kann auch länger als 45 Stunden dauern etwa 48, 52 oder sogar 60 Stunden und gilt dennoch als regelmäßige Ruhezeit.
Warum zeigt die Karte das Wochenende nicht an?
Ein häufiger Irrtum betrifft die Darstellung der Daten auf der Fahrerkarte. Der Tachograph registriert lediglich den Beginn der Ruhezeit (z. B. Freitagabend) und den Beginn der nächsten Aktivität (z. B. Montagmorgen). Zwischen Samstag und Sonntag erscheint daher kein separater Ruheeintrag, es handelt sich um eine fortlaufende Aufzeichnung des am Freitag begonnenen Ereignisses.
Dadurch kann es vorkommen, dass auf dem Ausdruck der Fahrerkarte kein sichtbares Ruhesymbol für das gesamte Wochenende erscheint. Das ist technisch bedingt und völlig normal, auch wenn einige Kontrollprogramme der Behörden dies gelegentlich fehlerhaft interpretieren.
Karte im Tachographen lassen – erlaubt oder nicht?
Ja, das ist erlaubt. Das Belassen der Karte im Tachographen stellt keinen Verstoß dar, solange der Fahrer die Ruhezeit tatsächlich außerhalb des Fahrzeugs verbringt.
Viele Fahrer entscheiden sich dafür, um mögliche manuelle Eingabefehler oder Darstellungsprobleme bei Kontrollen zu vermeiden. Die bloße Anwesenheit der Karte im Gerät beweist nicht, dass der Fahrer im Fahrzeug geblieben ist, beides sind unabhängige Sachverhalte.
Im Falle einer Kontrolle kann der Fahrer einen Ausdruck des Tachographen vorlegen und die Ruhezeit manuell beschreiben – mit Angaben zu Ort und Dauer. Diese Beschreibung darf auch in der Muttersprache des Fahrers erfolgen.
Dokumente und Bescheinigungen – was nicht erforderlich ist
Für eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Ausland gilt:
- keine Pflicht zur Vorlage einer Unterkunftsrechnung,
- kein Erfordernis einer Arbeitgeberbescheinigung,
- keine Reduzierung der Ruhezeit, nur weil sie im Ausland genommen wurde.
Entscheidend ist allein, dass die Ruhezeit regelmäßig und außerhalb der Kabine unter geeigneten Bedingungen verbracht wird.
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