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Ukraine kippt Kabinenschlaf und übernimmt EU-Sozialvorgaben

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Die Ukraine passt ihre Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten sowie zur Fahrerdokumentation dem EU-Recht an. Ein Schritt mit Signalwirkung – insbesondere vor dem Hintergrund des zuletzt verlängerten EU Ukraine-Straßengüterverkehrsabkommens, das von vielen Spediteuren in der EU seit Langem als Wettbewerbsnachteil kritisiert wird.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Die Änderungen, die im Sommer 2026 in Kraft treten, betreffen zentrale Elemente der EU-Sozialvorschriften im Verkehr: Lenk- und Ruhezeitvorgaben, die Pflicht zur Nutzung smarter Tachographen sowie ein Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in der Kabine zu verbringen. Genau diese Bereiche haben bislang die Rahmenbedingungen ukrainischer Unternehmen von denen in der EU unterschieden und zu ihrem Kostenvorteil beigetragen.

Harmonisierung mit EU-Standards

Das ukrainische Ministerium für Gemeinden und territoriale Entwicklung hat eine neue Fassung der Vorschriften zur Arbeitszeit und Ruhezeit von Berufskraftfahrerinnen und -fahrern verabschiedet. Der Rechtsakt, genehmigt durch Beschluss Nr. 1727, wurde bereits registriert und offiziell veröffentlicht.

Das Dokument setzt zentrale EU-Standards um, darunter die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, der Richtlinie 2002/15/EG sowie Beschlüsse des Ukraine–EU-Gemeinsamen Ausschusses zur Nutzung von Smart-Tachographen der zweiten Generation.

Klare Regeln zu Arbeit und Ruhe sind keine Bürokratie, sondern eine Frage von Leben, Gesundheit und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen. Die Harmonisierung mit europäischen Standards bedeutet klare Regeln für Unternehmen und Fahrerinnen und Fahrer sowie die Integration der Ukraine in den gemeinsamen Verkehrsraum der EU“ – sagte Serhiy Derkach, stellvertretender Minister der Ukraine für Gemeinden.

Konkrete Vorgaben für Fahrer und Unternehmen

Die neuen Regeln führen zentrale, aus dem EU-Recht bekannte Grenzen ein. Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten, mit der Möglichkeit, sie zweimal pro Woche auf 10 Stunden zu verlängern. Das wöchentliche Lenkzeitlimit beträgt 56 Stunden und über zwei aufeinanderfolgende Wochen – 90 Stunden.

Nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss die Fahrerin bzw. der Fahrer eine 45-minütige Pause einlegen, die in 15 und 30 Minuten aufgeteilt werden kann. Die Nutzung ordnungsgemäß funktionierender Tachographen bleibt ebenfalls verpflichtend.

Smart-Tachographen und längere Kontrollen

Technologie ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Harmonisierung. Alle in der Ukraine nach dem 30. Juni 2026 zugelassenen Lkw müssen mit Smart-Tachographen G2V2 ausgestattet sein, wenn sie internationalen Straßentransport durchführen.

Gleichzeitig wurde die Aufbewahrungsfrist für Daten verlängert. Die Fahrerin bzw. der Fahrer muss Aufzeichnungen vom aktuellen Tag und den vorherigen 56 Tagen mitführen, während das Transportunternehmen die Daten zwei Jahre lang archivieren muss.

Die neuen Regeln treten am 26. Juli 2026 nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist in Kraft.

Ein Ende rechtlicher Schlupflöcher

Die wichtigsten neuen Bestimmungen betreffen Bereiche, die zuvor nur schwach geregelt oder vollständig übersehen wurden.

Erstens führen die neuen Regeln ein Verbot ein, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in der Fahrzeugkabine zu verbringen. Eine Ruhezeit von mindestens 45 Stunden muss unter geeigneten Bedingungen auf Kosten des Frachtführers gewährt werden – genau wie es das EU-Recht verlangt.

Zweitens wird Nachtarbeit auf maximal 10 Stunden pro Schicht begrenzt, wobei nicht nur die Lenkzeit, sondern auch andere Tätigkeiten wie Be- und Entladen oder Wartezeiten mitgerechnet werden.

Hintergrund: Das EU–Ukraine-Abkommen

Das Transportabkommen zwischen der EU und der Ukraine wurde ursprünglich am 29. Juni 2022 unterzeichnet, kurz nach Russlands groß angelegter Invasion in der Ukraine. Sein Hauptziel war es, der Ukraine über den Transit durch EU-Länder einen leichteren Zugang zu den globalen Märkten zu ermöglichen und die Handelsbeziehungen mit dem EU-Markt zu stärken.

In der Praxis bedeutet dies eine teilweise Liberalisierung des Straßengüterverkehrs – Frachtführer aus der Ukraine und der EU können Transit- und bilaterale Transporte durchführen, ohne zusätzliche Genehmigungen beantragen zu müssen. Das Abkommen wurde regelmäßig verlängert, und zuletzt wurde im September 2025 ein weiteres Abkommen unterzeichnet bis zum 31. März 2027. 

Obwohl die meisten Mitgliedstaaten die Entscheidung damals unterstützten, äußerte Polen seinen Widerstand. Nach Angaben von Stanisław Bukowiec, Staatssekretär im Infrastrukturministerium, darf diese Art der Unterstützung für die Ukraine nicht zulasten der EU-Frachtführer gehen.

Seit Beginn des Krieges haben wir der Ukraine umfassende Unterstützung geleistet. Hilfe darf jedoch nicht zulasten von Akteuren aus EU-Mitgliedstaaten gehen, darunter polnische Transportunternehmen – kommentierte Bukowiec im September 2025.

Laut dem Staatssekretär hat die bisherige Anwendung des Abkommens ungleiche Bedingungen für die Durchführung des internationalen Straßengüterverkehrs vertieft und polnische Frachtführer getroffen, die mit wachsender Konkurrenz ukrainischer Unternehmen zu kämpfen haben.

Einheitliche Regeln statt einseitiger Öffnung

Die von der Ukraine verabschiedeten Vorschriften sind ein potenzieller Wendepunkt für den europäischen Transportmarkt. Wenn die neuen Regeln wirksam durchgesetzt werden, wird einer der wichtigsten Kostenvorteile ukrainischer Unternehmen verschwinden – der auf liberaleren Regeln für die Arbeit von Fahrerinnen und Fahrern beruhte.

Die Harmonisierung wird nicht alle Wettbewerbsprobleme lösen, aber sie zeigt erstmals seit Ausbruch des Krieges, dass die Integration der Ukraine in den EU-Markt nicht nur auf der Liberalisierung des Zugangs beruht, sondern auch auf der Angleichung von Pflichten und Sozialstandards. Für EU-Frachtführer ist dies ein Signal, dass der regulatorische Druck beginnt, in die andere Richtung zu wirken.

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