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LKW-Kontrollen noch effizienter mittels modernster Technik

Nach erfolgreichem Pilotversuch setzt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) die neueste Generation von Einsatzfahrzeugen für den bundesweiten Verkehrskontrolldienst ein.

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Mittels im Einsatzfahrzeug verbauter Sensorik und elektronischer Abfragen kann das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) nunmehr flächendeckend einen großen Teil seines Überwachungsauftrages im fließenden Verkehr ausüben.

Während der Vorbeifahrt werden über digitale Schnittstellen wesentliche Überwachungsbereiche der Lenk- und Ruhezeitvorschriften, der Fahrtenschreiber sowie die Fahrzeugabmessungen überprüft. Dies hat zur Folge, dass Fahrzeuge nur dann aus dem Verkehr gezogen werden, wenn ein konkreter Verdacht auf Verstöße besteht”, erklärt BALM.

So werden unnötige Standzeiten für die Transport- und Logistikbranche reduziert, Kontrollabläufe verschlankt und die Eingriffe in den fließenden Verkehr minimiert.

Im Rahmen des Pilotbetriebs mit den neuen Einsatzfahrzeugen haben im Jahr 2023 zusätzlich 750.000 sensorische Kontrollen stattgefunden. Im Jahr 2024 konnten bis einschließlich Oktober bereits über 1 Million zusätzliche sensorische Kontrollen durchgeführt werden.

Mit fortschreitendem Flottentausch ist ein weiterer Anstieg der Kontrollzahlen zu erwarten” – ergänzt BALM.

Effektive Fernkontrolle EU-weit

Die Verpflichtung zum Einsatz von Fernüberwachungsgeräten für Fahrtenschreiber ist letztes Jahr in Kraft getreten. Bis zum 19. August 2024 sollen alle Verkehrskontrollen in der EU mit RTM-Fernüberwachungsgeräten (Remote Tachograph Monitoring) über DSRC (Dedicated Short-Range Communication) ausgestattet sein.

Man sollte bedenken, dass die intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation das Herunterladen von 25 RTM-Parametern ermöglichen, und nicht 19 wie im Falle der ersten Generation des intelligenten Fahrtenschreibers. Zusätzlich zu den Fehlern, die auf eine Manipulation hindeuten, laden die neuen Geräte Informationen von den DSRC-Systemen herunter, wie z.B. – ob der Fahrer gerade die Lenkzeit überschreitet: kontinuierlich, täglich, wöchentlich oder sogar zweiwöchentlich. Infolgedessen wird die Erkennungsrate von Verstößen auf den Straßen der Union wesentlich höher sein.

Gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr dürfen bei der Kommunikation nur Daten übertragen werden, die für die Zwecke der gezielten Straßenkontrolle von Fahrzeugen notwendig sind, deren Fahrtenschreiber mutmaßlich manipuliert oder missbraucht wurde. Bei den digitalen Fahrtenschreiber der ersten Generation sind insgesamt 19 Parameter betroffen.

Diese Daten müssen sich auf folgende vom Fahrtenschreiber aufgezeichnete Ereignisse oder Daten beziehen:

  • letzter Versuch einer Sicherheitsverletzung,
  • längste Stromunterbrechung,
  • Sensorfehler,
  • Geschwindigkeits- oder Streckendatenfehler,
  • Datenkonflikt im Zusammenhang mit der Fahrzeugbewegung,
  • Fahren ohne gültige Karte,
  • Einstecken der Karte während der Fahrt,
  • Zeiteinstellungsdaten,
  • Kalibrierungsdaten (einschließlich der Daten der letzten beiden Kalibrierungen),
  • Fahrzeugkennzeichen,
  • vom Fahrtenschreiber aufgezeichnete Geschwindigkeit.

Die neue Generation des digitalen Fahrtenschreibers liefert fünf zusätzlich Informationen über:

  • ununterbrochene Lenkzeit,
  • längste Tageslenkzeit im laufenden und im vorangegangenen Zeitraum,
  • längste Tageslenkzeit in der laufenden Woche,
  • wöchentliche Lenkzeit,
  • zweiwöchentliche Lenkzeit.

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