Laut einem Rundschreiben des DSLV gelten im April, Mai und Juni auf der Brenner-Autobahn A 22 zusätzliche Fahrverbote für LKW über 7,5 Tonnen zGG.
Die zeitlich befristeten zusätzlichen Fahrverbote betreffen LKW über 7,5 Tonnen zGG auf der Brenner-Autobahn A 22 in nördlicher Richtung von Sterzing bis zur italienisch-österreichischen Grenze und sind an folgenden Tagen geltend:
April
19. April 2019 (Karfreitag), von 00:00 bis 14:00 Uhr, für Fahrten, deren Bestimmungsort in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden muss;
Mai
1. Mai 2019 ( Mittwoch ), von 00:00 bis 09:00 Uhr auf der Brenner-Autobahn in nördlicher Richtung von Sterzing bis zur Staatsgrenze;
30. Mai 2019 (Christi Himmelfahrt), von 00:00 bis 22:00 Uhr auf der Brenner-Autobahn in nördlicher Richtung von Sterzing bis zur Staatsgrenze;
Juni
10. Juni 2019 (Pfingstmontag), von 00:00 bis 22:00 Uhr auf der Brenner-Autobahn in nördlicher Richtung von Sterzing bis zur Staatsgrenze;
Donnerstag, 20. Juni 2019 (Fronleichnam ), 00:00 bis 22:00 Uhr auf der Brenner-Autobahn in nördlicher Richtung von Sterzing bis zur Staatsgrenze.
Fahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fahrverbots schon auf der Brenner-Autobahn in der Provinz Bozen befinden, müssen auf dem Parkgelände der Sa.do.bre in Sterzing anhalten bzw. auf anderen Stellplätzen und das Ende des Fahrverbots abwarten.
Quelle: DSLV