Anfang April fand in Brüssel ein Treffen zwischen italienischen und österreichischen Vertretern der Parteien und der Europäischen Kommission statt, bei dem es um die Beschwerde Italiens über Transitbeschränkungen in Tirol ging. Die Kommission wird den Fall voraussichtlich bis zum 14. Mai prüfen und entscheiden, ob sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einleitet, indem sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt.
Österreich hat dann zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Entscheidet die Europäische Kommission, dass es keinen Grund für die Einleitung eines Verfahrens gibt, kann Italien direkt den Gerichtshof der Europäischen Union einschalten. Adina Valean, EU-Kommissarin für Verkehr, hält eine solche Vorgehensweise für die schnellste Lösung, wie sie auf der Veranstaltung “Connecting Europe Days” sagte.
Leider beabsichtigt die österreichische Regierung, alle Maßnahmen bis zu einer möglichen negativen Entscheidung der Kommission oder des EuGH aufrechtzuerhalten, was frühestens 2026 der Fall sein wird. Darüber hinaus hat Wien Anfang April beschlossen, weitere Fahrverbote in Tirol einzuführen.
Zusätzliche Fahrverbote
Zusätzliche Verkehrsbeschränkungen auf den Autobahnen A12 und A13 nur für Fahrzeuge, die nach Italien fahren oder ihr Ziel über Italien erreichen müssen, gelten an den folgenden Tagen:
- am 25. April – von 11.00 bis 22.00 Uhr,
- jeden Samstag vom 6. Juli bis 31. August – von 7 bis 15 Uhr.
Wien hat auch ein LKW-Verbot auf den Autobahnen A13 und A12 für Fahrzeuge eingeführt, die nach Deutschland fahren oder durch Deutschland fahren wollen:
- jeden Samstag vom 6. Juli bis 31. August 2024 von 7 bis 15 Uhr,
- am 3. Oktober 2024 von 0 Uhr bis 22 Uhr.
Fahrverbote im Sommer
Darüber hinaus gelten in den Ländern Tirol und Salzburg vom 6. Juli bis 31. August 2024 jeweils samstags von 8.00 bis 15.00 Uhr in beiden Richtungen auf den nachfolgenden Strecken Sommerfahrverbote:
- B 178 Loferer Straße, von Lofer bis Wörgl (Tirol);
- B 320 Ennstalstraße, beginnend bei Kilometer 4,5 (Salzburger Land);
- B 177 Seefelder Straße, für den gesamten Abschnitt (Land Tirol, Strecke bis zur österreichisch-deutschen Grenze Scharnitz/Mittenwald);
- B 179 Fernpass Straße, von Nassereith bis Biberwier (Tirol);
- B 181 Achensee Straße, auf dem gesamten Abschnitt (Tirol);
- B 182 Brenner Straße auf der gesamten Länge (Tirol).
Die Österreicher werden auch auf der Ostautobahn A4 Verkehrsbeschränkungen einführen. Das Verkehrsverbot gilt dort vom 29. Juni 2024 bis zum 31. August 2024 jeden Samstag von 8 bis 15 Uhr in beiden Richtungen von der Anschlussstelle Schwechat ( Raum Flughafen Wien) bis zur ungarischen Grenze (Nickelsdorf). Ausgenommen sind Verkehre mit Be- und Entladung in den Bezirken: Neusiedl am See, Eisenstadt, Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänsendorf und Korneuburg.
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