Wie versprochen, wir haben den Worten in Sachen Transit Taten folgen lassen, zum ersten Mal in der italienischen Geschichte”, erklärte Verkehrsminister Matteo Salvini (Lega), der schon seit langem gegen die seines Erachtens rechtswidrigen Maßnahmen kämpft.
Die EU-Kommission hat nun drei Monate Zeit, um über ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich zu entscheiden. Die beteiligten Staaten können dazu Stellung nehmen. Falls die EU-Kommission keine Stellungnahme abgibt oder von einer Klage absieht, kann Italien selbst direkt vor dem EuGH klagen.
BGL begrüßt die Initiative Italiens und appelliert an die Bundesregierung
Im Laufe der vergangenen Jahre gab es zahlreiche vergebliche politische Versuche, gemeinsam mit den betroffenen Staaten unter Beteiligung der Europäischen Kommission eine Lösung für die Transitprobleme zu finden. Trotz zahlreicher Treffen der beteiligten Staaten, kam es zu keiner Lösung, wie der freie Warenverkehr EU-konform abgewickelt werden kann.
Die einseitigen Transitbeschränkungen Österreichs auf einem der Hauptkorridore der TEN-T-Netze verstoßen gegen das Grundprinzip des freien Warenverkehrs in der EU. In der Vergangenheit hatte der EuGH bereits zweimal festgestellt, dass die Antitransitmaßnahmen Österreichs mit EU-Recht unvereinbar sind, betont der Spitzenverband für Straßengüterverkehr, Logistik und Entsorgung in Deutschland.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) bedauert, dass die Europäische Kommission “bisher nicht Ihrer Aufgabe als Hüterin der Verträge ausreichend nachgekommen ist und trotz zahlreicher Hinweise auf die Verletzungen der EU-Grundrechte nicht selbst ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat”.
Daher begrüßt der Verband die Initiative Italiens zur Einleitung eines Klageverfahrens gegen die Anti-Transitmaßnahmen Österreichs und ermutigt die Bundesregierung, sich eindeutig im Sinne des Binnenmarktes zu positionieren und sich der Klage Italiens anzuschließen.
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