Wenn ein LKW-Fahrer beispielsweise im Rahmen des bilateralen Transports zwei bilaterale Beförderungen durchführt – einen von Litauen (EU-Mitgliedstaat, offizieller Sitz des Unternehmens) nach Frankreich (Empfänger) und dann eine weitere von Frankreich zurück nach Litauen – unterliegt er während der gesamten Reise nicht den Entsendvorschriften.
In dem Dokument geht die Kommission auf folgende Beispiele im Güterverkehr ein:
– bilateraler Transport (drei verschiedene Szenarien),
– Cross-Trade (sechs verschiedene Szenarien),
– Kabotage (ein Szenario),
– Transit-Güterverkehr (ein Szenario),
– Beispiele, die eine Kombination aus den oben genannten Szenarien sind.
Die Richtlinien für den Personenverkehr, den kombinierten Verkehr und den Transport aus Drittländern und in Drittländer werden von der Kommission zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht, ebenso die Übersetzung des Dokuments in andere Amtssprachen der EU.
Das Dokument ist hier abrufbar.