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Brüssel stellt Richtlinien zur Entsendung von Fahrern vor [ TEIL 1]

Die Europäische Kommission hat den ersten Teil der Richtlinien zur Entsendung von Fahrern vorgestellt, die aus den Vorschriften des Mobilitätspakets resultieren. Dies teilte jüngst der polnische Branchenverband TLP mit.  In nächster Zeit– am 2. Februar und dann am 21. Februar – treten sukzessive die im Mobilitätspaket vorgesehenen neuen Vorschriften in Kraft, die gravierende Änderungen für Transportunternehmen in der EU mit sich bringen werden.

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Das bisher nur in englischer Sprache verfügbare von der Europäischen Kommission veröffentlichte Dokument geht anhand von Beispielen auf die Frage ein, wann genau Fahrer den Entsendevorschriften unterliegen und wann sie von diesen freigestellt sind.

Wenn ein LKW-Fahrer beispielsweise im Rahmen des bilateralen Transports zwei bilaterale Beförderungen durchführt – einen von Litauen (EU-Mitgliedstaat, offizieller Sitz des Unternehmens) nach Frankreich (Empfänger) und dann eine weitere von Frankreich zurück nach Litauen – unterliegt er während der gesamten Reise nicht den Entsendvorschriften.

In dem Dokument geht die Kommission auf folgende Beispiele im Güterverkehr ein:

– bilateraler Transport (drei verschiedene Szenarien),

– Cross-Trade (sechs verschiedene Szenarien),

– Kabotage (ein Szenario),

– Transit-Güterverkehr (ein Szenario),

– Beispiele, die eine Kombination aus den oben genannten Szenarien sind.

Die Richtlinien für den Personenverkehr, den kombinierten Verkehr und den Transport aus Drittländern und in Drittländer werden von der Kommission zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht, ebenso die Übersetzung des Dokuments in andere Amtssprachen der EU.

Das Dokument ist hier abrufbar.

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