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Bundesregierung stoppt Cosco-Übernahme der Hamburger Spedition Zippel

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Die chinesische Staatsreederei Cosco darf nicht wie geplant 80 Prozent der Hamburger Konrad Zippel Spedition übernehmen. Die Bundesregierung hat den Verkauf aus Sicherheitsgründen untersagt. Obwohl das Bundeskartellamt die Transaktion bereits genehmigt hatte, sieht Berlin Risiken für die Widerstandsfähigkeit deutscher und europäischer Lieferketten.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Übernahme untersagt: Die Bundesregierung blockiert den geplanten Verkauf von 80 Prozent der Zippel-Anteile an die chinesische Cosco-Gruppe.

  • Sicherheitsbedenken: Das Bundeswirtschaftsministerium befürchtet zusätzliche Abhängigkeiten und Risiken für die Lieferketten Deutschlands und der EU.

  • Kartellrechtliche Freigabe: Das Bundeskartellamt hatte der Transaktion im Februar 2026 zugestimmt. Der Verfassungsschutz äußerte später Bedenken.

  • Geschäftsbetrieb unverändert: Zippel-Geschäftsführer Axel Plaß zeigt sich enttäuscht, versichert aber, dass die Entscheidung keine unmittelbaren Folgen für Kunden und Beschäftigte habe.

Bundesregierung sieht Risiken für die Lieferketten

Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 entschieden, die geplante Mehrheitsübernahme der Konrad Zippel Spedition durch die chinesische Staatsreederei Cosco zu untersagen. Wie ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums nach der Kabinettssitzung mitteilte, soll der entsprechende Untersagungsbescheid im Anschluss erlassen werden.

Die Bundesregierung begründet ihr Eingreifen mit sicherheitspolitischen Risiken. „Der Erwerb hätte Abhängigkeiten vertieft und die Resilienz von Lieferketten Deutschlands und der EU gefährdet“, erklärte der Ministeriumssprecher.

Deutschland bleibe grundsätzlich offen für ausländische Investitionen. Allerdings könnten einzelne Unternehmensübernahmen die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit des Landes gefährden. Das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung ermöglichten es der Bundesregierung deshalb, entsprechende Erwerbsvorhaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu untersagen.

Ausschlaggebend waren damit nicht wettbewerbsrechtliche Einwände, sondern Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen Sicherheit. Das Bundeskartellamt hatte die geplante Beteiligung bereits im Februar 2026 freigegeben. Die Behörde prüfte dabei die Auswirkungen auf den Wettbewerb, nicht jedoch mögliche sicherheitspolitische Risiken.

Strategische Bedeutung für die Hafenhinterlandlogistik

Die Konrad Zippel Spedition ist auf Containertransporte und die Anbindung der deutschen Seehäfen an das Hinterland spezialisiert. Das Hamburger Unternehmen organisiert Transporte auf der Schiene, der Straße und über Wasser. Insbesondere im kombinierten Verkehr verbindet Zippel die Seehäfen Hamburg und Bremerhaven mit wichtigen Wirtschaftsstandorten im Binnenland.

Nach früheren Unternehmensangaben werden über das eigene Schienennetzwerk jährlich mehr als 3.000 Züge für den Containertransport eingesetzt. Das Unternehmen beschäftigt rund 350 Mitarbeiter.

Ein Einstieg von Cosco hätte dem chinesischen Staatskonzern somit nicht nur Zugang zu einem etablierten Logistikunternehmen verschafft, sondern auch eine Mehrheitsbeteiligung an einem Akteur der deutschen Hafenhinterlandlogistik ermöglicht.

Die Reedereigruppe ist bereits am Hamburger Containerterminal Tollerort beteiligt. Dort hält Cosco 24,99 Prozent der Anteile. Die Beteiligung war 2022 Gegenstand intensiver politischer Auseinandersetzungen, bevor die Bundesregierung einen begrenzten Einstieg zuließ.

Mit der Übernahme von Zippel hätte Cosco seine Position entlang der Transportkette vom Seeterminal bis zum Hinterland weiter ausbauen können.

Zippel-Geschäftsführer Plaß bedauert Entscheidung

Bei der Geschäftsführung der Hamburger Spedition stößt das Verbot auf Enttäuschung. Axel Plaß, der das Unternehmen gemeinsam mit Axel Kröger führt, hatte den Verkauf zuvor ausdrücklich unterstützt.

„Die Bundesregierung hat entschieden, und wir nehmen den Beschluss zur Kenntnis“, erklärte Plaß gegenüber der VerkehrsRundschau. Zugleich bekräftigte er, dass die Geschäftsführung weiterhin von der geplanten Transaktion überzeugt sei.

„Wir hätten uns ein anderes Ergebnis gewünscht und halten unsere unternehmerische Entscheidung nach wie vor für richtig“, sagte Plaß.

Für die operative Tätigkeit des Unternehmens habe das Verbot zunächst keine Konsequenzen. Der Geschäftsbetrieb laufe unverändert weiter, für Kunden und Beschäftigte ändere sich nichts, versicherte der Geschäftsführer.

Ob die chinesische Erwerberin gegen die Entscheidung vorgehen wird, ist bislang offen. Nach Angaben von Plaß liegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen bei Cosco beziehungsweise der als Käuferin vorgesehenen Gesellschaft.

Verkauf von 80 Prozent der Unternehmensanteile geplant

Die ursprünglich vereinbarte Transaktion geht auf den 19. Dezember 2025 zurück. Damals hatten sich die bisherigen Gesellschafter Axel Plaß und Axel Kröger darauf verständigt, insgesamt 80 Prozent ihrer Anteile an die Goldlead Supply Chain Development (Europe) zu veräußern. Das Unternehmen gehört zur chinesischen Cosco-Shipping-Gruppe.

Die Beteiligungsverhältnisse sollten dabei grundlegend verändert werden. Kröger plante, seinen bisherigen Anteil von 30 Prozent vollständig abzugeben und sich aus der Geschäftsführung zurückzuziehen.

Plaß, der bislang 70 Prozent an der Spedition hielt, wollte 50 Prozentpunkte verkaufen. Mit den verbleibenden 20 Prozent sollte er weiterhin Gesellschafter bleiben und die Geschäftsführung fortsetzen.

Im Februar 2026 erhielt die geplante Übernahme die kartellrechtliche Genehmigung. Im April wurden jedoch Sicherheitsbedenken des Bundesamtes für Verfassungsschutz bekannt. Bereits Ende September deuteten Medienberichte darauf hin, dass die Bundesregierung den Verkauf stoppen könnte.

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober ist die außenwirtschaftsrechtliche Prüfung nun zugunsten eines Verbots entschieden worden.

Weitere Eigentümerstruktur bleibt ungeklärt

Welche Konsequenzen das Verbot für die langfristige Eigentümerstruktur der Konrad Zippel Spedition hat, steht noch nicht fest. Offen ist insbesondere, ob Plaß und Kröger ihre Verkaufsabsichten unter veränderten Bedingungen weiterverfolgen oder alternative Investoren suchen werden.

Auch eine mögliche rechtliche Reaktion der Cosco-Gruppe ist bislang nicht bekannt.

Für die Hamburger Spedition bedeutet die Entscheidung zunächst, dass die geplante Neuordnung der Gesellschafterverhältnisse nicht wie vorgesehen umgesetzt werden kann. Im operativen Geschäft sollen die Transporte und Kundenbeziehungen dagegen ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

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