Bayern und Nordrhein-Westfalen haben beschlossen, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgung der Geschäfte mit Grundprodukten zu sichern.
Um Versorgungsengpässe infolge der Coronavirus-Epidemie zu vermeiden, hat Bayern das Sonntagsfahrverbot für LKW gelockert. Innenminister Joachim Herrmann kündigte am vergangenen Freitag an, dass die Verordnung bis zum 30. Mai für LKW über 7,5 Tonnen geltend sei, jedoch nur für einige Transporte, d. h. Trockensortiment (Müsli, Nudeln, Reis usw.) für den Einzelhandel.
Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des neuen Sars-CoV-2-Virus ist die Nachfrage nach Lebensmitteln mit langer Haltbarkeit und Hygieneprodukten gestiegen. Dank der Lockerung des Verbots wollen die Behörden sicherstellen, dass die Geschäfte problemlos beliefert werden.
Diesseleb Maßnahmen hat auch Nordrhein-Westfalen implementiert und die Sonntagsfahrverbote aufgehoben. Die Regelung gilt bis zum 30. Mai dieses Jahres in Kraft.
Um diese “Ausnahmesituation” wirksam bewältigen zu können, hat das BMVI am vergangenen Freitag die Verkehrsministerien aller Bundesländer gebeten, bis einschließlich 5. April keine Kontrollen in Hinsicht auf Sonntags- und Feiertagsverbote für LKW durchzuführen. Eine Verlängerung der Regelung ist möglich.
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