Lkw-Fahrer, die in Belgien in tödliche Unfälle verwickelt sind, könnten ab dem 8. April 2026 mit härteren strafrechtlichen Sanktionen rechnen, wenn das neue Strafgesetzbuch des Landes in Kraft tritt. Die Reform führt „verkeersdoodslag“ (übersetzt etwa „Totschlag im Straßenverkehr“) als neuen strafrechtlichen Begriff für tödliche Verkehrsfälle ein, die durch schwere Fehler oder Rücksichtslosigkeit verursacht werden. Damit wird die bisher weichere Sprache rund um tödliche „Unfälle“ im Straßenverkehr durch eine direktere rechtliche Einordnung ersetzt.
Nach Angaben des Büros der belgischen Justizministerin Annelies Verlinden soll die Änderung sicherstellen, dass Fahrer, die durch grobe Fehler für tödliche Unfälle verantwortlich sind, „korrekt benannt“ und angemessen strafrechtlich verfolgt werden. Das Ministerbüro erklärt, die Straftat werde angewendet, wenn ein tödlicher Vorfall im Straßenverkehr durch schwere Fehler oder rücksichtsloses Verhalten verursacht wird.
Für Frachtführer ist entscheidend, dass die Strafen deutlich höher ausfallen können, wenn ein Verkehrstoter mit einer schwerwiegenden zugrunde liegenden Straftat in Verbindung steht. Das Ministerbüro teilt mit, dass die Höchststrafe bei erschwerenden Umständen wie Alkoholfahrt, Fahren ohne Führerschein oder dem Überfahren einer roten Ampel auf 10 Jahre Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von bis zu 16.000 Euro steigt.
Das Gesetz wurde laut der Mitteilung der Ministerin am 30. Januar 2026 vom belgischen Parlament verabschiedet. Die Änderung wirkt damit mehr als nur symbolisch: Sie ist sowohl ein sprachlicher als auch ein strafrechtlicher Kurswechsel und zielt darauf ab, die schwersten tödlichen Fälle im Straßenverkehr als deutlich schwerere Deliktkategorie zu behandeln.
Belgien folgt Frankreich und ahndet bestimmte tödliche Unfälle strenger
Die belgische Reform fügt sich zudem in einen breiteren europäischen Trend ein, sich von einer weicheren juristischen Sprache rund um tödliche „Unfälle“ im Straßenverkehr zu lösen, wenn schweres Fehlverhalten vorliegt. Wie trans.iNFO Anfang dieses Monats berichtete, führte Frankreich im Juli 2025 den spezifischen Straftatbestand „homicide routier“ ein – für tödliche Unfälle mit erschwerenden Umständen wie Alkohol- oder Drogenfahrten, Fahren ohne Führerschein, überhöhter Geschwindigkeit, Fahrerflucht oder der Nutzung eines Handys in der Hand.
In Frankreich können die Folgen weit über Haftstrafen und Geldbußen hinausgehen: Laut den OTRE-Leitlinien können Verurteilungen auch eine automatische Aufhebung der Fahrerlaubnis auslösen – mit einem Wiedererteilungsverbot, das die Karriere eines Berufskraftfahrers faktisch beenden kann.









