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Die Franzosen planen weitere Änderungen in Entsendevorschriften. Bei Zuwiderhandeln werden die Strafen noch weiter ansteigen.

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Muriel Penicaud, die französische Arbeitsministerin (siehe Foto), hat die Annahmen der nächsten Arbeitsmarktreform vorgestellt. Der Gesetzesentwurf über die freie Wahl der beruflichen Zukunft sieht zusätzliche Bestimmungen hinsichtlich der Arbeitnehmerentsendung vor, die auch für polnische Arbeitgeber von Bedeutung sind. Im Projekt wird u.a. vorgeschlagen, Finanzsanktionen zu erhöhen und Ausnahmen von Pflichten in Verbindung mit Arbeitnehmerentsendung für eine enge Arbeitgeber- und Dienstleistergruppe einzuführen.

Rechtsänderungen, die der französischen Regierung zufolge diesen Sommer in Kraft treten werden, sollen folgende Themen betreffen:

– Erhöhung des Wertes der Geldstrafe von 2000 Euro auf 3000 Euro für einen entsandten Arbeitnehmer für den Fall des Verstoßes gegen die Entsendevorschriften (Nichterfüllen/unrechtmäßiges – Erfüllen der Entsendepflichten), und im Falle des wiederholten Verstoßes Erhöhung von 4000 Euro auf 6000 Euro. Es bleibt die Strafobergrenze in Höhe von 500 Tausend Euro.

– Ausnahmen von einigen Entsendeverfahren. Dies soll Dienstleistungen von kurzer Dauer oder gelegentliche Situationen betreffen, darin auch die im Gesetz aufgezählten Dienstleistungen. Die Franzosen wollen in diesen Fällen den Mangel der Entsendeerklärung/-bescheinigung genehmigen und keine Festlegung eines Vertreters im Gebiet des Herkunftlandes fordern. Andere Ausnahmen könnten aufgrund internationaler Abkommen vereinbart werden, z.B. für Grenzgesellschaften, die Arbeitnehmer in Frankreichs Grenzgebiet entsenden würden.

– Einführung der neuen Verletzung des Rechts durch fiktive Entsendung – Ausübung tatsächlicher, ständiger, sich wiederholender Tätigkeit auf dem Gebiet Frankreichs trotz des formellen Sitzes des Arbeitgebers im anderen EU-Land, in dem der jeweilige Rechtsträger sein Verwaltungszentrum hat. Diese Lösung soll der Bekämpfung der Briefkasten-Gesellschaften dienen.

– Einführung der Möglichkeit zur Veröffentlichung der Arbeitgeberdaten wegen illegaler Arbeit. Diese Daten werden nur auf einer zu diesem Zweck erstellten Internetseite veröffentlicht.

Es wird der Mindestlohn für Fahrer in Frankreich steigen

Es sind nicht die einzigen Änderungen. Die Sozialpartner im Transportsektor haben neulich eine Einigung in Sachen der Mindestlohnerhöhung für Fahrer erreicht.

Die französische Regierung arbeitet auch an neuen Vorschriften zur Betrugsbekämpfung. Der Gesetzesentwurf über Steuer-, Zoll- und Sozialbetrug sieht Sanktionen bis zu 10 Tausend Euro für Rechtsträger vor, die z.B. Finanz- oder Buchhaltungsberatungsdienstleistungen für Arbeitgeber erbringen. Die Regelung betrifft auch Rechtsträger, die Dokumentation aufbewahren. Die Haftung solchen Rechtsträgers wäre mit bewusstem Missbrauch des Sozial-/Arbeitsversicherungsrechts oder Zustimmung zu solchem Missbrauch bei Abrechnung der Arbeitnehmer verbunden.

Fot. Muriel Penicaud/Twitter

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