Die angekündigten Rechtsänderungen werden erhebliche Auswirkungen auf die Transport- und Logistikbranche haben: Zentrale Anpassungen bei Importkontrollen, Zollanmeldungen für Exporte sowie Mechanismen zur Anpassung an CO2-Vorgaben stehen im Fokus. Ohne angemessene technologische und organisatorische Vorbereitung drohen Effizienzverluste und Wettbewerbsnachteile.
Fünf zentrale Änderungen im Jahr 2026
1. ELO – verpflichtender Logistikumschlag für Transporte über Frankreich
Im Januar 2026 erfolgt die vollständige Einführung des ELO-Systems (Enveloppe Logistique Obligatoire). Für alle Sendungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über Frankreich wird es verpflichtend, für jedes Fahrzeug eine elektronische „Logistikhülle“ zu erstellen.
Was die ELO-Hülle enthalten muss:
- ENS-Sicherheits- und Schutzanmeldungen;
- Ausfuhr-, Einfuhr- und Versand-/Transit-Anmeldungen;
- Informationen über die beförderten Waren;
- Fahrzeug- und Fahrerdaten.
Jeder Frachtführer muss ein Konto im System der französischen Zollverwaltung haben und die Hüllen vor Erreichen der Grenze erstellen. Wird die Hülle nicht korrekt erstellt, ist die Einfahrt in den Hafenbereich oder in das Eurotunnel-Terminal nicht möglich. Ein besonderes Risiko besteht darin, dass das Ausfuhrverfahren nicht abgeschlossen werden kann, wenn der Fahrer nicht alle MRN-Nummern scannt, die den beförderten Waren zugeordnet sind, in diesem Fall kann der Exporteur den Nullsteuersatz bei der Mehrwertsteuer nicht anwenden.
2. CBAM – CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Ab dem 1. Januar 2026 endet die Übergangsphase für CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) und die endgültige Phase mit vollständigen finanziellen Verpflichtungen beginnt. CBAM ist eine CO2-Grenzabgabe, die gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Herstellern und Importeuren aus Ländern mit niedrigeren Klimastandards schaffen soll.
Von CBAM erfasste Waren: Zement, Strom, Düngemittel, Eisen und Stahl, Aluminium, Wasserstoff.
Neue Pflichten für Importeure:
- Erwerb des Status eines „zugelassenen CBAM-Anmelders“;
- jährliche Meldung der Warenmengen und der damit verbundenen Emissionen;
- Kauf von CBAM-Zertifikaten entsprechend den CO2-Emissionen;
- erste Abrechnungen im Jahr 2027 für das Jahr 2026.
Erstmals wird CBAM emissionsbezogene Abgaben auf Waren einführen, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden. Die Europäische Kommission plant außerdem, den Mechanismus in den Jahren 2026–2028 auf verarbeitete Produkte wie Autoteile, Kühlschränke und Waschmaschinen auszuweiten.
3. ICS2 – neues EU-Importkontrollsystem für Straße und Schiene
Ab dem 1. Juni 2026 muss Polen das Import Control System 2 (ICS2) für den Straßen- und Schienenverkehr vollständig umsetzen. Bisher nutzten polnische Frachtführer ICS1, doch ab Juni sind sie verpflichtet, vollständige Sicherheits- und Schutzanmeldungen (ENS) im neuen System abzugeben.
Zentrale Anforderungen:
- ENS-Anmeldungen müssen im Straßentransport eine Stunde vor Grenzübertritt und im Schienentransport zwei Stunden vorher eingereicht werden;
- erforderliche Daten umfassen die EORI-Nummer und 6-stellige Warencodes;
- fehlerhafte Anmeldungen werden automatisch abgewiesen;
- das Unterlassen einer Anmeldung kann dazu führen, dass Waren an der Grenze aufgehalten werden.
Polnische Frachtführer tragen die volle Verantwortung für Fehler in den Anmeldungen. Fehlende Bereitschaft kann erhebliche Verzögerungen und zusätzliche Kosten verursachen. Es ist zu beachten, dass 11 EU-Länder die ICS2-Anforderungen bereits ab September 2025 eingeführt haben – dadurch entsteht für Frachtführer eine komplexe Situation, da je nach Route unterschiedliche Verfahren anzuwenden sind.
4. AES/ECS2 PLUS – neues elektronisches Ausfuhrzollsystem
Im Jahr 2026 wird das System AES/ECS2 PLUS bereits vollständig in Betrieb sein und die bisherigen vereinfachten Ausfuhrverfahren abschaffen. Zollanmeldungen sind nur noch in elektronischer Form an zugelassenen Orten oder bei Zollstellen möglich.
Wichtigste Änderungen:
- Abschaffung des lokalen vereinfachten Verfahrens (Eintrag in den Aufzeichnungen des Anmelders);
- jede Anmeldung wird von einem Beamten der Zoll- und Steuerbehörde geprüft;
- Umschlag von Waren im Ausfuhrverfahren ist nur noch an zugelassenen Orten möglich;
- Identifizierung von Beteiligten ausschließlich auf Basis der EORI-Nummer.
Die Systemumstellung bedeutet das Ende der automatischen Überlassung von Anmeldungen. Unternehmen müssen mit längeren Abfertigungszeiten und der Notwendigkeit einer deutlich gründlicheren Dokumentation von Sendungen rechnen.
5. Neuer Unionszollkodex – Reform bis 2038 geplant
Die vollständige Umsetzung des nUKC ist für 2028–2038 geplant, doch 2026 wird entscheidend für den Abschluss der Verhandlungen sein. Die Reform sieht die Schaffung eines vollständig neuen Zollsystems vor, das auf Datenzentralisierung und digitalisierten Verfahren basiert.
Geplanter Zeitplan:
- 1. Januar 2028 – Beginn der Tätigkeit der EU-Zollbehörde;
- 1. März 2028 – neue Regeln für den E-Commerce, Abschaffung der Zollbefreiung für Sendungen bis 150 EUR;
- ab 2028 – verpflichtende Einführung des EU Customs Data Hub für E-Commerce-Unternehmen;
- ab 2032 – freiwillige Nutzung der Plattform für andere Unternehmen (das Programm „Trust & Check“);
- 2038 – verpflichtender EU Customs Data Hub für alle Importeure.
Die Reform wird ein zentrales Portal „EU Customs Data Hub“ einführen, was schon jetzt Investitionen in IT-Systeme erfordert.
Herausforderungen für Unternehmen der Transport- und Logistikbranche
Technisch:
- Modernisierung bestehender IT-Strukturen
- Integration neuer EU-Systeme (ICS2, ELO, CBAM etc.)
- Einführung digitaler Meldeprozesse
Organisatorisch:
- Schulung der Mitarbeitenden
- klare Verantwortlichkeiten für neue Systeme
- Reorganisation von Zoll- und Logistikprozessen
Finanziell:
- Investitionsaufwand für Systeme und Schulung
- neue laufende Kosten durch CO₂-Abgaben
- Risiko von Sanktionen bei Nichtanpassung
Empfohlene Schritte für Unternehmen
- Überprüfung und Aktualisierung aller EORI-Daten
- Registrierung in neuen Systemen wie ICS2, ELO und CBAM
- Mitarbeiterschulung und Prozessumstellung
- Analyse von Lieferketten auf CBAM-Relevanz
- Testläufe und IT-Integration frühzeitig planen
- Dokumentationspflichten überarbeiten
Frühzeitige Vorbereitung sichert Unternehmen nicht nur operative Stabilität, sondern auch langfristige Wettbewerbsfähigkeit.









