Einführung von LKW-Vignette in Frankreich immer wahrscheinlicher

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Die französische Verkehrsministerin Elizabeth Borne hat sich letzte Woche mit den Verbänden aus der Transportbranche getroffen, um über das geplante Mobilitätsgesetz zu sprechen. Das Dokument sieht die Einführung einer „Vignette” für Lastwagen vor, die auf französischen Straßen unterwegs sein werden. Dies ist eine weitere Idee der Regierung, die Straßeninfrastruktur zu finanzieren.

Erst die „Ökosteuer”, jetzt die ” Vignette” – die Gewerkschaften schlagen Alarm und äußern sich kritisch vor allem gegenüber der Einführung einer neuen Steuer durch die Hintertür- berichtet das französische Branchenportal TRM24.

Transporteure werden zur Kasse gebeten

Borne behauptet zwar, dass noch nichts entschieden wurde und dass das Gesetz nun im Staatsrat diskutiert wird. Erwähnt zugleich aber nicht, dass es in der Diskussion nicht etwa darum geht, die Vignette aus dem Gesetzesentwurf zu entfernen, sondern um die Ausweitung der Zahlungspflicht auf Transportdienstleister. Im September werden wir dann erfahren, ob die Mehreinnahmen aus der Vignette in den Haushaltsentwurf für 2019 auch wirklich aufgenommen werden.
Die Verbände sind aufgrund detr Tatsache empört und fühlen sich von dem Projekt überrumpelt.

– Die französische Regierung kann doch nicht die Kosten für den Ausbau der Infrastruktur auf Transportunternehmen abwälzen, so der Straßenverkehrsverband (FNTR) bei Twitter.

1000 Euro pro Fahrzeug

Laut Gesetz sollen drei Varianten der Vignette eingeführt werden : für einen Tag, für eine Woche oder für ein ganzes Jahr.

Einer Aussage von Florence Berthelot, der Vertreterin der FNTR, zufolge, werden sich  Mehreinnahmen auf etwa 700 Millionen Euro pro Jahr  belaufen, was 1ooo Euro pro Fahrzeug ergibt.

Die Gebühr wird proportional zur Nutzungsdauer des Straßennetzes angerechnet. Darüber hinaus werden bei der Berechnung der Gebühr die Fahrzeugeigenschaften, das zulässige Gesamtgewicht und die Auswirkungen des Fahrzeugs auf die Umwelt und die Infrastruktur berücksichtigt, so zum Beispiel der CO2-Ausstoß.

Die Vignette soll für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen oder mehr gelten. Für den Erwerb der Vignette wird der Fahrer zuständig sein. Der Gesetzesentwurf definiert auch die Bedingungen für gemietete oder geleaste Fahrzeuge.

-Im Falle eines Leasingvertrages, eines Mietvertrages oder einer anderen Vertragsform wird die Gebühr von dem im Vertrag erwähnten Nutzer bezahlt, heißt es im Entwurf.

Foto: Wikimedia.com/Lionel Allorge/CC BY-SA 3

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