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EU-weiter Überblick zu LKW-Fahrverboten während der Sommerzeit

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In mehreren europäischen Ländern gelten in den Sommermonaten spezielle Fahrverbote für LKW. Während sie in Bulgarien bereits seit dem 1. Juni in Kraft sind, starten sie in Polen Ende Juni. In den meisten weiteren Staaten beginnen die Einschränkungen ab Juli.

Polen

Für schwere LKW über 12 t zulässiger Gesamtmasse gelten in den Sommerferien folgende Fahrverbote:

  • freitags von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr
  • samstags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • sonntags von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Sie treten ab Schuljahresende (in diesem Jahr ab 27. Juni) bis zur letzten Ferien­sonntag (31. August) in Kraft.

Ausgenommen sind u. a. verderbliche Waren, Medikamente, Treibstoffe, lebende Tiere sowie Einsatz- und Hilfsfahrzeuge.

Die polnische Generalinspektion für den Straßenverkehr fügt hinzu, dass die Verkehrsbeschränkungen auch nicht für folgende Fahrzeuge gelten:

  • Fahrzeuge, die aus dem Ausland zurückkehren, um den Straßentransport abzuschließen oder zum Empfänger der beförderten Ladung, der seinen Sitz auf dem Gebiet der Republik Polen hat;
  • Fahrzeuge, die außerhalb der Daten oder Stunden des Verbots in das Gebiet der Republik Polen eingefahren sind und sich in einem Umkreis von 50 km vom Ort des Grenzübertritts befinden;
  • Fahrzeuge, die an der Grenze warten, um das Gebiet der Republik Polen zu verlassen.

Bei Verstößen drohen Bußgelder von 200 bis 500 Euro für Fahrer und 2.000 Euro für das Verkehrsunternehmen.

Österreich (Tirol, Salzburg)

In Tirol gelten samstags auf den Autobahnen A12, A13 und A14 für Fahrzeuge über 7,5 t dG M zusätzliche Fahrverbote:

  • Jeden Samstag 7. Juni–27. September 2025, 7:00–15:00 auf A12 (Inntal), A13 (Brenner) und A14 (Rheintal/Walgau) für Transitverkehr
  • Jeden Samstag 5. Juli–30. August 2025, 7:00–15:00 auf A13 zwischen Brenner-Grenze ↔ Nößlach (Richtung Innsbruck)

Ausgenommen sind Not- und Spezialtransporte (z. B. Post, lebende Tiere, Gefahrgut), kombinierter Verkehr (Bahn/Straße, Schiff/Straße) sowie humanitäre Konvois.

In Salzburg gelten zusätzliche Ferien-Ausfahrtsverbote auf der A10 (Tauernautobahn) auf Straßen im Umfeld der Autobahn zur Vermeidung eines Stauausweichverkehrs im Bezirk Salzburg-Umgebung, Tennengau, Pongau und Lungau. Diese Verkehrsbeschränkungen gelten vom 04.07 bis einschließlich 07.09.2025. Der Zielverkehr nach Salzburg bzw. Österreich ist wie üblich von den Beschränkungen ausgenommen. Details stehen in den gesonderten Verordnungen der Bezirke zur Verfügung, abrufbar auf der Webseite der Aisö.

Bulgarien

Vom 1. Juni bis 15. September sind LKW über 12 t an bestimmten Straßen:

  • freitags von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • sonntags von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Tschechien

Vom 1. Juli bis 31. August gilt das Fahrverbot für LKW über 7,5 t auf Autobahnen, Schnellstraßen und Fernstraßen:

  • freitags 17:00–21:00
  • samstags 7:00–13:00
  • sonntags & Feiertage 13:00–22:00

Frankreich

An folgenden Samstagen 7:00–19:00 gilt Fahrverbot für LKW über 7,5 t:

  • 5./12./19./26. Juli
  • 2./16./23. August

Deutschland

Vom 1. Juli bis 31. August, samstags 7:00–20:00, sind LKW über 7,5 t auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen verboten. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder von 25–150 Euro.

Rumänien

Vom 1. Juli bis 31. August gelten folgende Verbote für LKW über 7,5 t:

  • A2 Bukarest → Konstanza: freitags 12:00–22:00, samstags 6:00–22:00
  • A2 Konstanza → Bukarest: sonntags 6:00–22:00
  • DN39 Agigea–Mangalia: samstags & sonntags 6:00–22:00

Slowakei

Vom 1. Juli bis 31. August samstags 7:00–19:00 Fahrverbot für LKW über 7,5 t.

Slowenien

Zusätzlich zu den regelmäßigen sonntäglichen Verboten 8:00–22:00 gilt samstags 8:00–13:00 für LKW über 7,5 t vom letzten Juni- bis ersten Septemberwochenende.

Ungarn

In Juli und August gelten an folgenden Tagen Fahrverbote für Lkw über 7,5 t:

  • samstags 15:00–22:00
  • sonntags ganztägig
  • vor Feiertagen 22:00–22:00 des Feiertags

Betroffen sind u. a. M7, Fernstraßen 2, 6, 7, 10, 11, 12, 71, 76, 82, 84, 33, 86, 37.

Italien

Während der Sommermonate gelten in Italien zusätzlich zu den sonntäglichen Fahrverboten von 7.00 bis 22.00 Uhr auch samstags und freitags Fahrverbote.
Der Verkehr von Lastkraftwagen über 7,5 t auf italienischen Straßen ist in den Sommermonaten an folgenden Tagen verboten:

Juli

5. Juli (Samstag) von 8 Uhr bis 16 Uhr,
6. Juli (Sonntag) von 7 Uhr bis 22 Uhr,
12. Juli (Samstag) von 8 Uhr bis 16 Uhr,
13. Juli (Sonntag) von 7 Uhr bis 22 Uhr,
19. Juli (Samstag) von 8 Uhr bis 16 Uhr,
20. Juli (Sonntag) von 7 Uhr bis 22 Uhr,
25. Juli (Freitag) von 16 bis 22 Uhr,
26. Juli (Samstag) von 8 bis 16 Uhr,
27. Juli (Sonntag) von 7 bis 22 Uhr.

August

1. August (Freitag) von 16 bis 22 Uhr,
2. August (Samstag) von 8 bis 22 Uhr,
3. August (Sonntag) von 7 bis 22 Uhr,
8. August (Freitag) von 16 bis 22 Uhr,
9. August (Samstag) von 8 bis 22 Uhr,
10. August (Sonntag) von 7 bis 22 Uhr,
15. August (Freitag, Feiertag) von 7 bis 22 Uhr,
16. August (Samstag) von 8 bis 16 Uhr,
17. August (Sonntag ) von 7 bis 22 Uhr,
23. August (Samstag) von 8 bis 16 Uhr,
24. August (Sonntag) von 7 bis 22 Uhr,
30. August (Samstag) von 8 bis 16 Uhr,
31. August (Sonntag) von 7 bis 22 Uhr.

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