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Lkw-Fahrverbote im April: Wo und wann sie gelten

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Im April gelten aufgrund der Osterfeiertage in den meisten europäischen Ländern Lkw-Fahrverbote.

Dieser Text wurde mit Unterstützung eines automatischen Übersetzungstools erstellt. Es kann daher zu inhaltlichen und sprachlichen Ungenauigkeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Zusätzlich zu den regulären Wochenend- und Nachtfahrverboten führen viele Länder feiertagsbedingte Einschränkungen im Zusammenhang mit Ostern ein. 

Hier sind sie:

2. April (Gründonnerstag)

Österreich – von 7:00 bis 22:00. Das Verbot gilt auf der A12 Inntalautobahn, der A13 Brenner und der A14 Rheintal/Walgau, wenn das Ziel der Abschnitt der A13 zwischen den Anschlussstellen Nößlach und Brenner Nord in Richtung Staatsgrenze zu Italien ist. Die Einschränkungen gelten für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t.

Luxemburg – von 23:30 bis 24:00 für Fahrten in Richtung Deutschland. Die Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, mit oder ohne Anhänger.

Ungarn – von 22:00 bis 24:00. In Ungarn gelten die Einschränkungen für schwere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t.

3. April (Karfreitag)

Kroatien – von 15:00 bis 23:00. In diesem Land umfasst das Verbot schwere Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Lkw und Fahrzeuge mit Anhängern, die eine Länge von 14 m überschreiten.

Tschechien – von 13:00 bis 22:00. Das Verbot gilt für schwere Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t.

Luxemburg – von 0:00 bis 21:45 in Richtung Deutschland.

Deutschland – von 0:00 bis 22:00. In dieser Zeit dürfen schwere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Lkw mit Anhängern nicht auf deutschen Straßen fahren.

Slowakei – von 0:00 bis 22:00. Fahrverbote auf slowakischen Straßen gelten für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie für schwere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t mit Anhänger oder Sattelanhänger.

Das Präsidium der slowakischen Polizei hat für den Feiertag am 3. April 2026 eine teilweise Ausnahme von den Verkehrsbeschränkungen für schwere Nutzfahrzeuge eingeführt, jedoch nur in den Morgenstunden, nicht für den gesamten Tag. Lkw über 7,5 t, die internationalen Transport durchführen und zu ihrem Ziel in der Slowakei unterwegs sind, dürfen an diesem Tag zwischen 0:00 und 6:00 auf Autobahnen und Nationalstraßen frei fahren. Ähnliche Ausnahmen gelten auch an anderen Feiertagen.

Slowenien – von 14:00 bis 22:00. Die Einschränkung gilt für schwere Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t.

Schweiz – von 0:00 bis 24:00. Die Schweizer Fahrverbote betreffen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t.

Ungarn – von 0:00 bis 22:00. 

Italien – von 14:00 bis 22:00. In Italien gelten Einschränkungen für Lkw über 7,5 t.

4. April (Karsamstag)

Österreich – von 15:00 bis 24:00. In Österreich gilt die Einschränkung für Zugmaschinen mit Anhängern, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Zugmaschine oder des Anhängers 3,5 t überschreitet, sowie für Lkw, Sattelkraftfahrzeuge oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t.  

Kroatien – von 15:00 bis 23:00. 

Frankreich – von 22:00 bis 24:00. Die französischen Einschränkungen gelten für schwere Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t. 

Luxemburg – von 21:30 bis 24:00 in Richtung Frankreich und von 23:30 bis 24:00 in Richtung Deutschland.

Polen – von 18:00 bis 22:00. In Polen gelten Einschränkungen für Fahrzeuge über 12 t.

Ungarn – von 22:00 bis 24:00.

Italien – von 9:00 bis 16:00.

5. April (Ostersonntag)

Österreich – von 0:00 bis 22:00. 

Kroatien – von 14:00 bis 23:00.

Tschechien – von 13:00 bis 22:00.

Frankreich – von 0:00 bis 24:00.

Luxemburg – von 0:00 bis 24:00 in Richtung Frankreich und von 0:00 bis 21:45 sowie von 23:30 bis 24:00 in Richtung Deutschland.

Deutschland – von 0:00 bis 22:00.

Polen – von 8:00 bis 22:00.

Slowakei – von 0:00 bis 22:00.

Slowenien – von 8:00 bis 22:00.

Schweiz – von 0:00 bis 24:00.

Ungarn – von 0:00 bis 24:00.

Italien – von 9:00 bis 22:00. 

6. April (Ostermontag)

Österreich – von 0:00 bis 22:00.

Kroatien – von 14:00 bis 23:00.

Tschechien – von 13:00 bis 22:00.

Frankreich – von 0:00 bis 22:00.

Luxemburg – von 0:00 bis 21:45.

Deutschland – von 0:00 bis 22:00.

Polen – von 8:00 bis 22:00.

Slowakei – von 0:00 bis 22:00.

Slowenien – von 8:00 bis 22:00.

Schweiz – von 0:00 bis 24:00.

Ungarn – von 0:00 bis 22:00.

Italien – von 9:00 bis 22:00.

7. April (Dienstag)

Italien – von 9:00 bis 14:00.

25. April (Samstag)

Italien – Tag der Befreiung – von 9:00 bis 22:00.

27. April (Montag)

Slowenien – Jahrestag des Nationalen Aufstands in Slowenien – von 8:00 bis 22:00 (das Verbot fällt mit der Sonntagsfahrbeschränkung zusammen).

30. April (Donnerstag)

Kroatien – von 15:00 bis 23:00.

Frankreich – von 22:00 bis 24:00. Die französischen Einschränkungen gelten für schwere Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t. 

Luxemburg – von 21:30 bis 24:00 in Richtung Frankreich und von 23:30 bis 24:00 in Richtung Deutschland.

Polen – von 18:00 bis 22:00. In Polen gelten Einschränkungen für Fahrzeuge über 12 t. In Polen kann auchdie Meldung im System SENT für bestimmte Transporte relevant sein.

Ungarn – von 22:00 bis 24:00.

1. Mai (Freitag, Tag der Arbeit)

Österreich – von 0:00 bis 22:00.

Kroatien – von 14:00 bis 23:00.

Tschechien – von 13:00 bis 22:00.

Frankreich – von 0:00 bis 22:00.

Luxemburg – von 0:00 bis 21:45.

Deutschland – von 0:00 bis 22:00.

Polen – von 8:00 bis 22:00.

Slowakei – von 0:00 bis 22:00.

Slowenien – von 8:00 bis 22:00.

Ungarn – von 0:00 bis 22:00.

Italien – von 9:00 bis 22:00. 

2. Mai (Samstag)

Polen – von 18:00 bis 22:00.

Slowenien – von 8:00 bis 22:00.

3. Mai (Sonntag, Tag der Verfassung)

Polen – von 8:00 bis 22:00.

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