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EU-Rat beschließt befristete CO2-Flexibilität für LKW-Hersteller

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Die EU hat LKW-Herstellern mehr Spielraum eingeräumt, wie sie die CO2-Emissionsziele vor 2030 erreichen - die langfristigen Ziele, darunter eine CO2-Reduktion um 90% bis 2040, bleiben jedoch unverändert.

Der Rat der EU hat eine gezielte Änderung der CO2-Vorschriften für schwere Nutzfahrzeuge der EU formell angenommen. Damit erhalten LKW-Hersteller vor 2030 vorübergehend zusätzlichen Spielraum, wie sie Emissionsgutschriften aufbauen. Der Schritt wurde am 30 March 2026 bekannt gegeben und ändert nichts an den langfristigen CO2-Reduktionszielen der EU.

Nach Angaben des Rates soll die Änderung „strukturelle Herausforderungen“ der Branche berücksichtigen – insbesondere den langsamen Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur entlang von Autobahnen. Ziel ist es, den Übergang zur emissionsfreien Mobilität zu unterstützen, ohne den übergeordneten Klimarahmen zu verändern.

Die praktische Änderung betrifft die Berechnung von Emissionsgutschriften zwischen 2025 and 2029. Im überarbeiteten System können Hersteller Gutschriften ansammeln, wenn ihre Emissionen unter ihren eigenen spezifischen jährlichen CO2-Zielwerten liegen, statt unter der strengeren linearen Reduktionskurve, die zuvor zwischen den Fünfjahres-Zielzeiträumen galt. Der Rat erklärt, dies solle es Lkw-Herstellern ermöglichen, vor 2030 mehr Gutschriften zu generieren und die Einhaltung der Vorgaben ab diesem Zeitpunkt zu erleichtern.

Der aktualisierte Mechanismus gilt für schwere LKW über 16 Tonnen sowie bestimmte Buskategorien über 7,5 Tonnen, jedoch nicht für Stadtbusse, bei denen der Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge bereits als weiter fortgeschritten gilt und weniger von Autobahn-Ladeinfrastruktur abhängt.

Der Rat betonte, dass die Änderung die langfristigen Ziele unberührt lässt. Nach dem aktuellen Rahmen gelten für Hersteller schwerer Nutzfahrzeuge weiterhin CO2-Reduktionsziele von 15% ab 2025, 43% ab 2030 und 90% ab 2040. Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Eine umfassendere Überarbeitung der CO2-Regeln für schwere Nutzfahrzeuge ist für 2027 vorgesehen.

Erklärungen im Sitzungsprotokoll des Rates deuten darauf hin, dass nicht alle Mitgliedstaaten mit der Änderung vollständig einverstanden sind. Frankreich unterstützte zwar die Änderung, bedauerte jedoch das Fehlen einer Folgenabschätzung und warnte, dass die neue Flexibilität das Marktsignal zugunsten der Elektrifizierung von LKW abschwächen könnte. Malta äußerte Bedenken wegen der begrenzten Verfügbarkeit emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge in kleinen Rechtslenker-Märkten, während die Slowakei und Tschechien die Revision befürworteten und anregten, dass eine umfassendere Überprüfung möglicherweise sogar noch vor 2027 nötig sein könnte. 

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