Das Europäische Parlament hat eine Änderung der EU-CO2-Vorschriften für schwere Nutzfahrzeuge gebilligt, die es LKW-Herstellern erleichtern wird, Emissionsgutschriften in den Jahren aufzubauen, bevor das strengere 2030-Ziel des Staatenbundes greift. Die Maßnahme wurde am 12. März unterstützt und folgt auf eine frühere Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten, sodass der Vorschlag nun faktisch beschlossen ist – vorbehaltlich der abschließenden formalen Genehmigung.
Die Änderung ändert nicht die übergeordneten Emissionsminderungsziele der EU für schwere Nutzfahrzeuge. Hersteller müssen die durchschnittlichen CO2-Emissionen neuer schwerer Nutzfahrzeuge, die in der EU verkauft werden, im Vergleich zum Niveau von 2019 weiterhin um 15 % bis 2025, 45 % bis 2030, 65 % bis 2035 und 90 % bis 2040 senken.
Was sich ändert, ist die Art und Weise, wie Hersteller in den Berichtsjahren 2025 bis 2029 Emissionsgutschriften erwerben können. Laut dem Vorschlag der Kommission soll die überarbeitete Formel es den Herstellern ermöglichen, vor 2030 mehr Gutschriften zu generieren, wodurch sie mehr Flexibilität erhalten, um das ab diesem Jahr geltende strengere Ziel zu erfüllen. Die Kommission begründet dies mit Verzögerungen beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge entlang von Autobahnen.
In der Praxis verschafft die Reform Herstellern, deren Flotten in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts besser abschneiden als die derzeitigen Grenzwerte, mehr Spielraum. Diese zusätzlichen Gutschriften können dann später helfen, das Risiko von Strafzahlungen zu verringern, falls bestimmte CO2-Schwellenwerte überschritten werden. Das deutsche Magazin Stern berichtete, dass die Änderung insbesondere Herstellern zugutekommt, die anfangs stark abgeschnitten haben, sich dem 2030-Ziel jedoch langsamer nähern.
Der Schritt könnte den Druck jetzt mindern, wirft aber Fragen zum Tempo des Wandels auf
Die Vorlage wurde im Parlament im Rahmen eines Eilverfahrens schnell behandelt. Das Abstimmungsprotokoll des Parlaments zeigt, dass die Abgeordneten den Vorschlag mit 473 zu 81 Stimmen bei wenigen Enthaltungen angenommen haben, ohne den Text der Kommission zu ändern. Da auch der Rat den Vorschlag ohne Änderungen unterstützt hat, ist die Maßnahme nun politisch de facto entschieden.
Befürworter der Änderung argumentieren, sie verschaffe den europäischen LKW-Herstellern mehr Luft zum Atmen, während Infrastruktur und Marktbedingungen mit den regulatorischen Ambitionen Schritt halten. ACEA, der europäische Verband der Fahrzeughersteller, begrüßte die kurzfristige Flexibilität, betonte jedoch, dass der Sektor weiterhin mit strukturellen Hürden konfrontiert ist – insbesondere mit dem langsamen Ausbau der Ladeinfrastruktur und den breiteren Rahmenbedingungen, die nötig sind, um die Marktdurchdringung von Null-Emissions-LKW zu unterstützen.
Kritiker sehen den Schritt hingegen als Aufweichung des bestehenden Regimes. Die deutsche Fachpublikation DVZ berichtete, die Umweltorganisation NABU habe gewarnt, die weicheren Regeln könnten den Anteil von Null-Emissions-LKW an den Neuzulassungen bis 2030 verringern – wobei diese Schätzung hier nicht unabhängig überprüft wurde. Das spiegelt die breitere Sorge wider, dass eine Entlastung beim kurzfristigen Erfüllungsdruck den Markthochlauf von batterieelektrischen und anderen Null-Emissions-Schwerfahrzeugen verlangsamen könnte.
Die Kommission betont, die Änderung sei begrenzt und ändere nichts an der Substanz des langfristigen Dekarbonisierungspfads der EU für schwere Nutzfahrzeuge. In ihrem Vorschlag heißt es, die Änderung solle ausschließlich die Berechnung der Emissionsgutschriften für 2025–2029 anpassen, während die übergeordneten Ziele bestehen bleiben. Neue Stadtbusse sind von dieser Erleichterung ausgenommen, was den weiter fortgeschrittenen Markthochlauf von Null-Emissions-Modellen in diesem Segment widerspiegelt.
Die Kommission betont, die Änderung sei begrenzt und ändere nichts an der Substanz des langfristigen Dekarbonisierungspfads der EU für schwere Nutzfahrzeuge. In ihrem Vorschlag heißt es, die Änderung solle ausschließlich die Berechnung der Emissionsgutschriften für 2025–2029 anpassen, während die übergeordneten Ziele bestehen bleiben. Neue Stadtbusse sind von dieser Erleichterung ausgenommen, was den weiter fortgeschrittenen Markthochlauf von Null-Emissions-Modellen in diesem Segment widerspiegelt.








