Während sich alle europäischen Transportunternehmen auf die turbulenten Streitigkeiten über die Änderungen des Mobilitätspakets konzentrierten, haben die EU-Abgeordneten die Vorschriften für Fahrzeuge mit einem Gewicht von 2,4 bis 3,5 t vollständig geändert. Sollten die Regelungen implementiert werden, werden Fahrer von leichten Nutzfahrzeugen unter anderem Lenk-und Ruhezeiten auf Fahrtenschreibern aufzeichnen müssen.
Im April billigte das Europäische Parlament die unveränderte Fassung der Bestimmungen, die am 10. Januar vom Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments angenommen wurden. Im Januar haben die EU-Abgeordneten vorgeschlagen, dass Unternehmen, die leichte Nutzfahrzeuge mit mehr als 2,4 Tonnen für den internationalen Verkehr einsetzen, ebenfalls diese EU-Vorschriften befolgen müssen.
Die gute Nachricht ist jedoch, dass der sogenannte Trilog in dieser europäischen Legislaturperiode nicht stattfinden wird, so dass die Verhandlungen erst nach den Wahlen wieder beginnen werden.
Die letzte Woche genehmigte Änderung enthält Korrekturen in den Verordnungen 561/2006, 1072/2009 und 1071/2009. Ihr Hauptanliegen ist die Harmonisierung bestimmter sozialer Vorschriften und der allgemeinen Vorschriften für den Zugang zum Gütertransportmarkt.
Tachos auch für leichte Nutzfahrzeuge
Die wichtigste Änderung ist die Ausweitung der Verordnung Nr. 561/2006 auf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht von 2,4 bis 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger). In der Praxis bedeutet dies, dass Sprinterfahrer, die international unterwegs sind, denselben Vorschriften in Bezug auf Lenk-und Ruhezeiten unterliegen, die derzeit für LKW-Fahrer gelten. Dies ist indirekt auch eine Verpflichtung zur Einführung von Fahrtenschreibern in leichten Nutzfahrzeugen mit einem Gewicht von 2,4 bis 3,5 t. LCV-Fahrer müssen außerdem über eine Fahrerkarte verfügen, auf der alle Angaben zu Fahrten, Haltestellen, Pausen und anderen von ihnen ausgeführten Arbeiten aufgezeichnet werden – genau wie LKW-Fahrer.
Die neuen Vorschriften sind ein weiterer Schritt, um die Branche zu regulieren, da immer mehr Transportunternehmen auf Leichttransporte umsteigen. Die Einführung der Regelungen auf EU-Ebene besteht darin, rechtliche Lücken in den einzelnen Mitgliedstaaten zu schließen und ähnliche Wettbewerbsbedingungen zwischen allen Transportunternehmen sicherzustellen.
Was noch wird sich ändern?
Die EU-Abgeordneten haben letzten Donnerstag auch Änderungen zu zwei Verordnungen verabschiedet. Auch diese betreffen internationale Transportbeförderungen mit Fahrzeugen von 2,4 bis 3,5 t.Die Rede ist von der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 über den Zugang zum Markt für Transportunternehmen, sie legt Regeln fest, die Unternehmen befolgen müssen, um Zugang zum Markt zu erhalten (sowohl Güter- als auch Personenverkehr). Die zweite Verordnung (WE) 1072/2009 betrifft den internationalen Transport und definiert Regeln für Unternehmen in Bezug auf Kabotage.
Neue Anforderungen
Die grundlegende Änderung besteht darin, eine EU-Transportlizenz zu erhalten und die in der Verordnung Nr. 1072/2009 festgelegten Bedingungen zu erfüllen.Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 Artikel 3 Absatz 1 muss ein Unternehmer, der Transportbeförderungen realisiert, über eine ausreichende finanzielle Kapazitäten verfügen.
Dies sind nur die wichtigsten Änderungen der Vorschriften für Leichttransporte. Im Moment wurden sie vom Europäischen Parlament gebilligt. Ob und wann sie in Kraft treten, hängt von den Entscheidungen des Rates der Europäischen Union ab.
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