Nach den gestern vom Europäischen Parlament beschlossenen Regelungen kann ein Führerschein der Klasse C bereits mit 18 Jahren erworben werden – vorausgesetzt, die betreffende Person verfügt über eine Bescheinigung über die berufliche Eignung. Ohne diese Qualifikation kann die Fahrerlaubnis erst mit 21 Jahren erworben werden.
Ähnliche Bestimmungen gelten für den Führerschein der Klasse D: Berufskraftfahrer mit entsprechender Bescheinigung dürfen ab 21 Jahren tätig sein, während andere erst ab 24 Jahren fahren dürfen.
Dieser Schritt soll den Zugang zum Beruf des Berufskraftfahrers erleichtern und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards gewährleisten.
Kürzere Gültigkeit und verpflichtende Gesundheitsprüfungen
Führerscheine für LKW- und Busfahrer werden künftig fünf Jahre gültig sein. Die Mitgliedstaaten können diesen Zeitraum für Fahrer über 65 Jahre verkürzen, um häufigere medizinische Untersuchungen sicherzustellen.
Vor der Ausstellung oder Verlängerung eines Führerscheins müssen Berufskraftfahrer ärztliche Untersuchungen absolvieren – darunter Sehtests und kardiovaskuläre Kontrollen. Für Privatfahrer können die Staaten ein vereinfachtes Selbstbewertungsverfahren zulassen, Berufskraftfahrer bleiben jedoch einer vollständigen medizinischen Überprüfung unterworfen.
Digitaler Führerschein und EU-weiter Informationsaustausch
Mit den neuen Vorschriften wird auch ein digitales Führerscheinformat eingeführt, das in einer mobilen App verfügbar sein wird. Jeder Fahrer hat jedoch weiterhin Anspruch auf ein physisches Dokument, das innerhalb von drei Wochen nach Antragstellung ausgestellt wird.
Die Neuerungen sollen Straßenkontrollen erleichtern, Fälschungen verhindern und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten beschleunigen. Ein zentrales Element der Reform ist die Verbesserung des grenzüberschreitenden Datenaustauschs bei Verkehrsverstößen.
Künftig sollen EU-Staaten Informationen über Fahrer, die außerhalb ihres Heimatlandes Verkehrsverstöße begehen – etwa Fahren unter Alkoholeinfluss, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts oder Telefonieren am Steuer – schneller austauschen.
Ziel ist es, dass kein Verstoß ohne Konsequenzen bleibt, unabhängig davon, in welchem Land er begangen wurde.
Mehr Fokus auf Sicherheit und Ausbildung
Die neuen Regelungen verpflichten die Mitgliedstaaten, die Qualität der Fahrerausbildung und -prüfungen zu verbessern. Künftige Prüfungen sollen Themen wie den Umgang mit Fahrerassistenzsystemen, das Erkennen von Gefahren durch den toten Winkel, den sicheren Umgang mit Mobiltelefonen sowie den Schutz von Fußgängern und Radfahrern abdecken.
Zudem wird eine mindestens zweijährige Probezeit für neue Fahrer eingeführt. In dieser Zeit gelten verschärfte Sanktionen bei Verstößen wie Trunkenheit am Steuer, überhöhter Geschwindigkeit oder fehlendem Sicherheitsgurt.
„Transportberufe werden attraktiver“
Die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Jutta Paulus (Verts/ALE, Deutschland), betonte, dass die neuen Vorschriften den Beruf des Fahrers attraktiver und zugänglicher machen sollen – bei gleichzeitig hohen Sicherheitsstandards.
„Die neue Richtlinie führt den digitalen Führerschein ein und gibt Bürgerinnen und Bürgern die Wahl zwischen App und physischer Karte. Die Fahrerausbildung wird künftig stärker auf die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern eingehen. Freiwillige wie Feuerwehrleute oder Rettungskräfte werden privilegierte Fahrzeuge leichter führen können“, erklärte Paulus.
Drei Jahre zur Umsetzung
Die neuen Vorschriften treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend drei Jahre Zeit, die Regelungen in nationales Recht zu überführen, und ein weiteres Jahr für die vollständige Einführung des Systems.
Die Reform ist Teil des umfassenden EU-Verkehrssicherheitsprogramms „Vision Zero“, das darauf abzielt, bis 2050 alle Verkehrstoten im Straßenverkehr zu vermeiden.