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Europa: LKW-Fahrverbote im Mai

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Im Mai stehen in zahlreichen Ländern LKW-Fahrverbote an. Unsere Übersicht zeigt, wo und wann diese gelten.

Deutschland

In Deutschland gelten an Feiertagen Fahrverbote für Lastkraftwagen mit einem zGG über 7,5 Tonnen sowie für Lastkraftwagen mit Anhängern. Zusätzlich zu den sonntäglichen Verkehrsbeschränkungen gibt es im Mai auch Feiertagsverbote:

  • 18. Mai (Christi Himmelfahrt) – von 0 Uhr bis 22 Uhr,
  • 29. Mai (Pfingstmonatg) – von 0 Uhr bis 22 Uhr.

Frankreich

Die französischen Fahrverbote gelten für Lastkraftwagen und Fahrzeugsätze über 7,5 Tonnen, mit Ausnahme von Sonderfahrzeugen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Außer an Feiertagen sind sie auch an Samstagen und Sonntagen gültig. In Frankreich gelten folgende Einschränkungen an den Feiertagen:

  • 8. Mai (Tag des Sieges) – von 0 Uhr bis 22 Uhr.
  • 17. Mai – von 22 Uhr bis 24 Uhr,
  • 18. Mai (Christi Himmelfahrt) – von 0 Uhr bis 22 Uhr.

Österreich

Das Fahrverbot in Österreich gilt für Zugmaschinen mit Anhängern mit einem zGG von Zugmaschine oder Anhänger von mehr als 3,5 t, für LKW und Gelenkfahrzeuge einer zGG von mehr als 7,5 t. Zusätzlich zu den Verkehrsbeschränkungen an Samstagen und Sonntagen wird es im Mai auch Einschränkungen an Feiertagen geben. Hier die Termine:

  • 18. Mai (Christi Himmelfahrt) – von 0 Uhr bis 22 Uhr,
  • 29. Mai (Pfingstmonatg) – von 0 Uhr bis 22 Uhr.

Polen

In Polen gelten Verkehrsbeschränkungen für Lastkraftwagen mit zulässigen Gesamtgewichten von 12 Tonnen. Sie gelten nicht für LKW, die nach einem internationalen Transport ins Land zurückkehren.

  • 2. Mai (Montag) – von 18 Uhr bis 22 Uhr,
  • 3. Mai (Tag der Verfassung) – von 8 Uhr bis 22 Uhr,
  • 27. Mai (Montag) – von 18 Uhr bis 22 Uhr.

Kroatien

In Kroatien gelten Fahrverbote für Lastkraftwagen und Fahrzeugsätze mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t sowie für Lastkraftwagen und Fahrzeuge mit Anhängern von mehr als 14 Metern Länge. Lastkraftwagen dürfen bestimmte Straßen nicht befahren:

  • 29. Mai – von 15 Uhr bis 23 Uhr,
  • 30. Mai (Staatsfeiertag) – von 14 Uhr bis 23 Uhr.

Tschechien

Auch die Tschechen haben im Mai Feiertage. Das Verbot in Tschechien gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugsätze mit einem zGG über 7,5 Tonnen. Neben den Sonntagsfahrverboten von 13 bis 22 Uhr wird es in Tschechien im Mai auch Einschränkungen an folgenden Feiertagen geben:

  • 8. Mai (Tag des Sieges) – von 13 Uhr bis 22 Uhr.

Luxemburg

In Luxemburg gilt an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ein Fahrverbot für Lastkraftwagen mit einem zGG von mehr als 7,5 t mit oder ohne Anhänger. Hier sind die Termine für die nächsten Beschränkungen zu Feiertagen:

  • 8. Mai – von 0:00 Uhr bis Mitternacht in Richtung Frankreich und von 23:30 Uhr bis Mitternacht in Richtung Deutschland,
  • 9. Mai (Europatag) – von 0:00 Uhr bis 21:45 Uhr,
  • 17. Mai von 21:30 Uhr bis Mitternacht in Richtung Frankreich und von 23:30 Uhr bis Mitternacht in Richtung Deutschland,
  • 18. Mai (Christi Himmelfahrt) – von 0:00 Uhr bis 21:45 Uhr,
  • 29. Mai (Pfingstmonatg) – von 0:00 Uhr bis 21:45 Uhr.

Slowakei

In der Slowakei gelten an Sonn- und Feiertagen Fahrverbote für Lastkraftwagen mit einem zGG von mehr als 7,5 Tonnen und für Lastkraftwagen mit einem zGG von mehr als 3,5 Tonnen mit Anhänger oder Auflieger. Die nächsten feiertagsbedingten Beschränkungen gelten an folgenden Tagen:

  • 8. Mai (Tag des Sieges) – von 0 Uhr bis 22 Uhr – Das slowakische Polizeipräsidium hat jedoch eine Ausnahme für LKW auf Autobahnen, Kraftfahrzeugstraßen, Straßen der Klasse I und für den internationalen Verkehr aus bestimmten Nachbarländern, dessen Ziel (z.B. Firmensitz oder Entladeort) auf slowakischem Gebiet liegt.

Slowenien

In Slowenien gilt das Fahrverbot für Lastkraftwagen und Fahrzeugsätze mit einem zGG über 7,5 Tonnen. Auf den dortigen Straßen dürfen Sonn- und Feiertagen keine Lastwagen fahren:

  • 2. Mai – von 8 Uhr bis 22 Uhr.

Ungarn

In Ungarn gelten Verkehrsverbote für LKW und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhängern mit einem zGG über 7,5 t. Außer an Sonntagen und Samstagen sind sie in Kraft:

  • 29. Mai (Pfingstmonatg) – von 0 Uhr bis 22 Uhr.

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