In Polen ist es heute erlaubt, ein Gespann mit einer maximalen Länge von 16,5 Metern oder eine Fahrzeugkombination (Zugmaschine und Auflieger) mit einer Länge von bis zu 18,75 Metern zu fahren.
Dies steht im Zusammenhang mit den Vorschriften der Verordnung des Infrastrukturministers aus dem Jahr 2002 und der EU-Richtlinie 96/53/EG von 1996.
In einigen Ländern der Europäischen Gemeinschaft sind längere Fahrzeugkombinationen unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Michał Jaros erwähnt Schweden, Dänemark, die Niederlande, Tschechien, Portugal und Spanien. Er fragt, ob das polnische Ministerium an der Umsetzung eines Gesetzes arbeitet, das die zulässigen Fahrzeuglängen auf Polens Straßen ändert.
Vorteile und die Folgen
In seiner Antwort räumte Rafał Weber, Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur, ein, dass derzeit im Ministerium entsprechende Analysen durchgeführt werden. Sie berücksichtigen unter anderem die Erfahrungswerte jener Länder, in denen sogenannte Gigaliner, d.h. 25,25 Meter lange Fahrzeuge, eingesetzt werden.
Die Ergebnisse dieser Analyse sollen noch in diesem Jahr bei einer geplanten Debatte mit der Europäischen Kommission über die Überarbeitung der oben genannten EU-Richtlinie berücksichtigt werden.
Rafał Weber dämpft jedoch die Gemüter. Er erinnert daran, dass man neben den unbestreitbaren Vorteilen des Einsatzes von Gigalinern (Erhöhung des Volumens der beförderten Güter um 56 Prozent, Senkung des Kraftstoffverbrauchs um bis zu 15 Prozent pro Tonnenkilometer, Verringerung der Abgase und des erforderlichen Personals) auch die negativen Folgen beachten sollte.
Insbesondere die Parameter einiger Kreuzungen und Tunnel verhindern die Durchfahrt derart langer Fahrzeuge und stellen eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar (ein Beispiel hierfür ist das längere Überholmanöver).
Länger, aber schwerer
Doch das ist noch nicht alles. Um das Potenzial längerer Fahrzeuge voll ausschöpfen zu können, müsste auch ihr zulässiges Gesamtgewicht erhöht werden. Und das wirft ein weiteres Problem auf – nämlich der beschleunigte Verschleiß der Straßeninfrastruktur.
Diese Bedrohung ist unter den Bedingungen Polens besonders relevant, wo – wie aus den Daten des dortigen Forschungsinstituts für Straßen und Brücken hervorgeht – nur etwa 70 Prozent des nationalen öffentlichen Straßennetzes für den Verkehr von Fahrzeugen mit einem zulässigen Höchstgewicht von 40 Tonnen geeignet sind”, erinnert Weber in der Antwort auf die Anfrage.
Ferner schätzt er, dass die Durchfahrt solcher Fahrzeuge zu einer Verringerung der sicheren Nutzungsdauer von bis zu ¼ der Infrastrukturen auf nationalen Straßen führen wird, während die Durchfahrt für 6 Prozent der Objekte unterer Klasse verboten ist.
Der Staatssekretär fügt hinzu, dass die Zulassung solcher Fahrzeuge auf etwa 75 Prozent der Straßeninfrastruktur in Polen eine erhebliche Gefahr für den Bau dieser Objekte darstellen wird.
Das Infrastrukturministerium ist daher der Ansicht, dass der effektive Einsatz von Gigalinern nur dann möglich ist, wenn internationale Verkehrskorridore geschaffen werden, die an die Anforderungen der besagten Fahrzeuge angepasst sind.
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