Fahrverbote für LKWs am Feiertag-Wochenende und im November

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Am nächsten Sonntag wird in vielen Staaten Europas der Tag der Allerheiligen begangen. Prüfen Sie, wo die Fahrbeschränkungen am 1. November und an anderen Tagen des Monats gelten.

30. Oktober

Kroatien – (Freitag vor dem Tag der Allerheiligen am Sonntag) von 15.00 bis 23.00 Uhr. In Kroatien gelten Verbote für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässige Gesamtmasse sowie für Fahrzeuge mit Anhängern, die länger sind als 14 m.

31. Oktober (Samstag)

Deutschland – (Reformationstag) von 0:00 bis 22.00 Uhr. Mit Verboten sind Lastkraftwagen über 7,5 t zulässige Gesamtmasse sowie Lastkraftwagen mit Anhängern ungeachtet deren Masse belegt.

Der Feiertag wird nur in Brandenburg, Mecklenburg–Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt , Thüringen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein begangen.

Slowenien – (Reformationstag) von 8.00 bis 21.00 Uhr. In Slowenien gelten Fahrverbote für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässige Gesamtmasse.

1. November (Sonntag, Allerheiligen)

Deutschland – von 0.00 bis 22.00 Uhr. Der Feiertag wird nur in folgenden Ländern begangen: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Im Falle zweier Feiertage, die nur in Teilen Deutschlands begangen werden, d.h. Reformationstag und Allerheiligen, kamen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zu einer Vereinbarung, in deren Rahmen sie die Fahrverbote einschränken. Nach Festlegungen der Amtsgewalt dieser Regionen wird für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen die Zeit des Fahrverbots an diesen Tagen von 6.00 bis 22.00 Uhr (am Feiertag in jeweiligem Land) eingeschränkt.

Ferner räumen beide Länder das Recht ein, mit Lastkraftwagen über wichtige Fernverkehrsstraßen A1, A2, A30, A31 und A33 von 6.00 bis 22.00 Uhr zu fahren. Diese Vorschrift soll auch gelten, wenn der Reformationstag bzw. der Allerheiligentag auf einen Sonntag fällt.

Österreich – von 0.00 bis 22.00 Uhr. Die Fahrverbote gelten für Sattelzugmaschinen mit Anhängern über 3,5 t zulässige Gesamtmasse der SZM oder des Anhängers, Lastkraftwagen, Gelenkfahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamtmasse.

Kroatien – von 14.00 bis 23.00 Uhr

Frankreich – von 0.00 bis 22.00 Uhr. In Frankreich gilt das Lastkraftwagen-Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamtmasse.

Luxemburg – von 0.00 bis 21.45 Uhr. Die Beschränkungen gelten für Fahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit oder ohne Anhänger.

Polen – von 8.00 bis 22.00 Uhr. Die Beschränkungen gelten für Fahrzeuge über 12 Tonnen zulässige Gesamtmasse.

Slowakei – von 0.00 bis 22.00 Uhr werden keine Lastkraftwagen über 7,5 t zulässige Gesamtmasse sowie keine Lastkraftwagen mit zulässiger Gesamtmasse 3,5 t mit Anhänger bzw. Auflieger fahren dürfen.

Slowenien – von 8.00 bis 21.00 Uhr. In Slowenien umfassen die Fahrverbote die Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässige Gesamtmasse,

Ungarn – von 0.00 bis 22.00 Uhr. In Ungarn gilt das Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t zulässige Gesamtmasse. Es gilt für das gesamte Straßen- und Autobahnnetz des Landes.

10. November

Frankreich – von 22.00 bis 24.00 Uhr

Polen – von 18.00 bis 22.00 Uhr

11. November

Frankreich – von 0:00 bis 22.00 Uhr (Tag des Waffenstillstands).

Luxemburg – von 0:00 bis 21:45 Uhr. Das Verbot gilt für Fahrzeuge, die Richtung Frankreich fahren.

Polen – von 8.00 bis 22.00 Uhr (Unabhängigkeitstag).

17. November

Tschechien – von 13.00 bis 22.00 Uhr (Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie).

Slowakei – von 0:00 bis 22.00 Uhr (Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie).

Blockabfertigungen

Wir erinnern auch über Blockabfertigungen im November, welche die Österreicher am Grenzübergang in Neu Kufstein durchführen werden. Im Rahmen der Abfertigungen werden die Lastkraftwagen seit den frühen Morgenstunden durch die Grenze in Blöcken von 250-300 Fahrzeugen durchgelassen. Ab März 2020 erfolgen diese unter Anwendung des automatisierten Verkehrsdosiersystems. Meistens haben sie kilometerlange Staus an der deutsch-österreichischen Grenze zur Folge.

Das sind Termine der Blockabfertigungen im November:

3. November (Dienstag),

5. November (Donnerstag),

12. November (Donnerstag),

19. November (Donnerstag),

26. November (Donnerstag).

Foto: Trans.INFO

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