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Europäische LKW-Fahrverbote im Juni

Im Juni werden zwei Feiertage: Pfingsten und Fronleichnam in vielen EU-Ländern begangen. Prüfen Sie, wann und wo aus diesem Grund LKW-Fahrverbote gelten werden.

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2. Juni (Donnerstag)

– Italien (Nationalfeiertag, das Fest der Italienischen Republik). Das LKW-Fahrverbot gilt von 07:00 bis 22:00 Uhr und betrifft Lastwagen mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen.

– Österreich. Das Lkw-Fahrverbot gilt von 9:00 bis 22:00 Uhr auf der A 12 und Brennerautobahn A 13 in Richtung Italien aufgrund des italienischen Feiertags. Das Verbot umfasst Zugmaschinen mit Anhängern mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen.

4. Juni (Samstag, ein Tag vor Pfingsten)

– Frankreich. Von 22:00 bis 24:00 Uhr für Lastwagen und Zugmaschinen mit Anhängern mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen.

– Luxemburg. Von 21:30 bis 24:00 Uhr in Richtung Frankreich und von 23:30 Uhr bis 24:00 Uhr in Richtung Deutschland (Samstagsverbot). Diese Beschränkung gilt für LKW, deren zulässiges Gesamtgewicht mit oder ohne Anhänger über 7,5 Tonnen hinausgeht.

– Polen. Von 18:00 bis 22:00 Uhr. Das Verbot umfasst LKW mit zGG über 12 Tonnen. Lastwagen, die aus dem Ausland zurückkehren, sind davon ausgenommen.

– Ungarn. Das Verbot gilt von 22:00 bis 24:00 Uhr für LKW und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhängern mit zGG über 7,5 Tonnen.

5. Juni (Sonntag, Pfingsten)

– Deutschland. Von. 0:00 bis 22:00 Uhr (Sonntagsfahrverbot). Das Verbot gilt für LKW mit zGG über 7,5 Tonnen und LKW mit Anhängern.
– Polen. Von 8:00 bis 22;00 Uhr,

– Frankreich. Von 0:00 bis 24:00 Uhr,

– Luxemburg. Von 0:00 bis 21:45 Uhr (Sonntagsfahrverbot),

– Österreich. Von 0:00 bis 22:00 Uhr,

– Slowenien. Von 8:00 bis 22;00 Uhr

– Schweiz. Von 0:00 bis 24:00 Uhr,

– Ungarn. Von 0:00 bis 22:00 Uhr.

6. Juni (Montag, Pfingsten)

– Deutschland. Von 0:00 bis 22:00 Uhr,

– Frankreich. Von 0:00 bis 22:00 Uhr,

– Italien. Von 0:00 bis 22:00 Uhr auf der Brennerautobahn für den Verkehr in Richtung Norden zwischen Vipiteno/Sterzing und der Grenze zu Österreich.

– Luxemburg. Von 0:00 bis 21:45 Uhr,

– Österreich. Von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr,

– Schweiz. Von 0:00 bis 24:00 Uhr,

– Ungarn. Von 0:00 bis 22:00 Uhr,

15. Juni (Mittwoch, ein Tag vor Fronleichnam)

– Kroatien. Von 15:00 bis 23:00 Uhr. Das Fahrverbot betrifft LKW mit zGG über 7,5 Tonnen und Zugmaschinen mit Anhängern, deren Länge über 14 m hinausgeht.

– Polen. Von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr

16. Juni (Donnerstag, Fronleichnam)

– Deutschland. Von 0:00 bis 22:00 Uhr. Das LKW-Fahrverbot gilt nur folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

– Italien. Von 0:00 bis 22:00 Uhr auf der Brennerautobahn.

– Kroatien. Von 14:00 bis 23:00 Uhr.

– Österreich. Von 00:00 bis 22:00 Uhr.

– Polen. Von 8:00 bis 22:00 Uhr.

21. Juni

– Kroatien. Ein Tag vor dem Nationalfeiertag– von 15.00 bis 23.00 Uhr.

22. Juni

– Kroatien. Der Tag des antifaschistischen Kampfes – von 14:00 bis 23.00 Uhr.

25. Juni

– Kroatien. Unabhängigkeitstag – von 4:00 bis 14:00 Uhr

– Slowenien – Tag der Staatlichkeit – von 8:00 bis 21:00 Uhr. Das Fahrverbot umfasst Lastwagen und Zugmaschinen mit Anhängern mit zGG über 7,5, Tonnen sowie gilt nur auf bestimmten Strecken.

Lkw-Sommerfahrverbote in Polen

Überdies gelten in Polen Lkw-Sommerfahrverbote, die am 24. Juni starten und bis zum 1. September in Kraft sind. LKW mit zGG über 12 Tonnen dürfen polnische Straßen in dem oben genannten Zeitraum an folgenden Tagen nicht befahren:

– freitags von 18:00 bis 22:00 Uhr

– samstags von 8:00 bis 14:00 Uhr

– sonntags von 8:00 bis 22:00 Uhr.

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