Der Allerheiligentag ist nicht der einzige Feiertag im kommenden Monat. Neben den regelmäßigen Sonntags- und Samstagsbeschränkungen wird es auch Feiertags-Verkehrsbeschränkungen geben. Nachfolgend präsentieren wir eine Liste der Fahrverbote für Lkw während der Feiertage.
31. Oktober (Freitag)
Kroatien – von 15:00 bis 23:00 Uhr. Die Beschränkungen gelten für Einheiten mit einem zulässigen Gesamtgewicht (ZG) über 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhängern bis zu 14 m.
Frankreich – von 22:00 bis Mitternacht. Das Fahrverbot gilt für Lkw mit einem ZG über 7,5 Tonnen.
Luxemburg – von 23:00 bis Mitternacht in Richtung Deutschland und von 21:30 bis Mitternacht in Richtung Frankreich. Die Beschränkungen gelten für Fahrzeuge mit einem ZG über 7,5 Tonnen, mit oder ohne Anhänger.
Deutschland – (Reformationstag) von Mitternacht bis 22:00 Uhr. Das Verbot gilt für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhängern, unabhängig vom Gewicht, aber nur in den folgenden Bundesländern, wobei in manchen Sonderregelungen bestehen:
- Brandenburg,
- Bremen,
- Hamburg,
- Mecklenburg-Vorpommern,
- Sachsen,
- Sachsen-Anhalt,
- Schleswig-Holstein,
- Thüringen.
In Niedersachsen ist das Fahrverbot verkürzt und gilt von 6:00 bis 22:00 Uhr.
[Regionale Fahrverbote werden bei dieser Aufstellung nicht berücksichtigt. Es ist zu beachten, dass in einigen Ländern abweichende Fahrverbote für einzelne Gütergruppen, wie z.B. Gefahrgutbeförderungen oder Schwertransporte, bestehen.] Mehr dazu auf der Webseite vom BALM: Ausnahmeregelungen vom Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen.
Polen – von 18:00 bis 22:00 Uhr. Das Verbot gilt für Lkw mit einem ZG über 12 Tonnen.
Slowenien – von 8:00 bis 22:00 Uhr. Die Beschränkungen gelten für Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einem ZG über 7,5 Tonnen.
1. November – Allerheiligen
Österreich – von Mitternacht bis 22:00 Uhr. In Österreich gilt das Fahrverbot für Traktoren mit Anhängern mit einem ZG des Traktors oder Anhängers über 3,5 Tonnen, Lastwagen, Sattelzüge oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem ZG über 7,5 Tonnen.
Kroatien – von 14:00 bis 23:00 Uhr.
Frankreich – von Mitternacht bis Mitternacht.
Luxemburg – von Mitternacht bis 21:45 Uhr und von 23:30 bis Mitternacht in Richtung Deutschland.
Deutschland – von Mitternacht bis 22:00 Uhr in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland und von 6:00 bis 22:00 Uhr in Nordrhein-Westfalen.
[Regionale Fahrverbote werden bei dieser Aufstellung nicht berücksichtigt. Es ist zu beachten, dass in einigen Ländern abweichende Fahrverbote für einzelne Gütergruppen, wie z.B. Gefahrgutbeförderungen oder Schwertransporte, bestehen.] Mehr dazu auf der Webseite vom BALM: Ausnahmeregelungen vom Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen.
Polen – von 8:00 bis 22:00 Uhr.
Slowakei – von Mitternacht bis 22:00 Uhr. Das Fahrverbot gilt ab einem ZG von 3,5 Tonnen für Lkw und Lkw mit Anhängern.
Slowenien – von 8:00 bis 22:00 Uhr.
Ungarn – von Mitternacht bis 22:00 Uhr.
Italien – von 9:00 bis 22:00 Uhr. Das Verbot für Lkw gilt für Fahrzeuge mit einem ZG über 7,5 Tonnen.
10. November (Montag)
Frankreich – von Mitternacht bis Mitternacht.
Luxemburg – von 21:30 bis Mitternacht in Richtung Frankreich.
Polen – von 18:00 bis 22:00 Uhr.
11. November (Dienstag, Unabhängigkeitstag/Waffenstillstandstag)
Polen – von 8:00 bis 22:00 Uhr.
Frankreich – von Mitternacht bis 22:00 Uhr.
Luxemburg – von Mitternacht bis 21:45 Uhr in Richtung Frankreich.
17. November (Montag, Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie)
Kroatien – von 15:00 bis 23:00 Uhr.
Slowakei – von Mitternacht bis 22:00 Uhr.
18. November (Dienstag, Gedenktag)
Kroatien – von 14:00 bis 23:00 Uhr.








