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Bartosz Wawryszuk

Im November gelten europaweit Lkw-Fahrverbote. Die Termine und Länder im Überblick

Lesezeit 4 Min.

Der November bringt für den europäischen Straßengüterverkehr zahlreiche Einschränkungen. Neben den Wochenendfahrverboten gelten an mehreren Feiertagen zusätzliche Beschränkungen.

Der Allerheiligentag ist nicht der einzige Feiertag im kommenden Monat. Neben den regelmäßigen Sonntags- und Samstagsbeschränkungen wird es auch Feiertags-Verkehrsbeschränkungen geben. Nachfolgend präsentieren wir eine Liste der Fahrverbote für Lkw während der Feiertage.

31. Oktober (Freitag)

Kroatien – von 15:00 bis 23:00 Uhr. Die Beschränkungen gelten für Einheiten mit einem zulässigen Gesamtgewicht (ZG) über 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhängern bis zu 14 m.

Frankreich – von 22:00 bis Mitternacht. Das Fahrverbot gilt für Lkw mit einem ZG über 7,5 Tonnen.

Luxemburg – von 23:00 bis Mitternacht in Richtung Deutschland und von 21:30 bis Mitternacht in Richtung Frankreich. Die Beschränkungen gelten für Fahrzeuge mit einem ZG über 7,5 Tonnen, mit oder ohne Anhänger.

Deutschland – (Reformationstag) von Mitternacht bis 22:00 Uhr. Das Verbot gilt für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhängern, unabhängig vom Gewicht, aber nur in den folgenden Bundesländern, wobei in manchen Sonderregelungen bestehen:

  • Brandenburg,
  • Bremen,
  • Hamburg,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Sachsen,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Schleswig-Holstein,
  • Thüringen.

In Niedersachsen ist das Fahrverbot verkürzt und gilt von 6:00 bis 22:00 Uhr.

[Regionale Fahrverbote werden bei dieser Aufstellung nicht berücksichtigt. Es ist zu beachten, dass in einigen Ländern abweichende Fahrverbote für einzelne Gütergruppen, wie z.B. Gefahrgutbeförderungen oder Schwertransporte, bestehen.] Mehr dazu auf der Webseite vom BALM: Ausnahmeregelungen vom Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen.

Polen – von 18:00 bis 22:00 Uhr. Das Verbot gilt für Lkw mit einem ZG über 12 Tonnen.

Slowenien – von 8:00 bis 22:00 Uhr. Die Beschränkungen gelten für Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einem ZG über 7,5 Tonnen.

1. November – Allerheiligen

Österreich – von Mitternacht bis 22:00 Uhr. In Österreich gilt das Fahrverbot für Traktoren mit Anhängern mit einem ZG des Traktors oder Anhängers über 3,5 Tonnen, Lastwagen, Sattelzüge oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem ZG über 7,5 Tonnen.

Kroatien – von 14:00 bis 23:00 Uhr.

Frankreich – von Mitternacht bis Mitternacht.

Luxemburg – von Mitternacht bis 21:45 Uhr und von 23:30 bis Mitternacht in Richtung Deutschland.

Deutschland – von Mitternacht bis 22:00 Uhr in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland und von 6:00 bis 22:00 Uhr in Nordrhein-Westfalen.

[Regionale Fahrverbote werden bei dieser Aufstellung nicht berücksichtigt. Es ist zu beachten, dass in einigen Ländern abweichende Fahrverbote für einzelne Gütergruppen, wie z.B. Gefahrgutbeförderungen oder Schwertransporte, bestehen.] Mehr dazu auf der Webseite vom BALM: Ausnahmeregelungen vom Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen.

Polen – von 8:00 bis 22:00 Uhr.

Slowakei – von Mitternacht bis 22:00 Uhr. Das Fahrverbot gilt ab einem ZG von 3,5 Tonnen für Lkw und Lkw mit Anhängern.

Slowenien – von 8:00 bis 22:00 Uhr.

Ungarn – von Mitternacht bis 22:00 Uhr.

Italien – von 9:00 bis 22:00 Uhr. Das Verbot für Lkw gilt für Fahrzeuge mit einem ZG über 7,5 Tonnen.

10. November (Montag)

Frankreich – von Mitternacht bis Mitternacht.

Luxemburg – von 21:30 bis Mitternacht in Richtung Frankreich.

Polen – von 18:00 bis 22:00 Uhr.

11. November (Dienstag, Unabhängigkeitstag/Waffenstillstandstag)

Polen – von 8:00 bis 22:00 Uhr.

Frankreich – von Mitternacht bis 22:00 Uhr.

Luxemburg – von Mitternacht bis 21:45 Uhr in Richtung Frankreich.

17. November (Montag, Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie)

Kroatien – von 15:00 bis 23:00 Uhr.

Slowakei – von Mitternacht bis 22:00 Uhr.

18. November (Dienstag, Gedenktag)

Kroatien – von 14:00 bis 23:00 Uhr.

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