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Quelle: Adobestock / Henry Schmitt

Fehlende Fördermittel für klimafreundliche Nutzfahrzeuge widersprechen dem europäischen Green Deal

Die Bundesregierung wird klimafreundliche Nutzfahrzeuge und die dazugehörige Infrastruktur nicht weiter fördern, heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag. Und das obwohl eine öffentliche Konsultation zum Thema Ökologisierung von Unternehmensflotten der EU-Kommission im Juli abgelaufen ist, die unter anderem einen Mindestanteil von Null-Emissions-Fahrzeugen in den Flotten von Unternehmen vorschlägt.

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Die Förderungen klimaschonender Nutzfahrzeuge und dazugehöriger Infrastruktur durch die Richtlinien für Nutzfahrzeuge (KsNI) und Busse (Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr) können laut Bundesregierung „nicht wie geplant weitergeführt werden“.

Als Grund für das Aus der Förderung nennt die Bundesregierung die Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) und der dadurch erforderliche Haushaltskonsolidierung, wodurch nicht alle Vorhaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) planmäßig umgesetzt werden können.

Ohne Moos nix los

Haushaltsmittel für neue Förderaufrufe stehen nicht zur Verfügung, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12389) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/11979). Daher seien keine neuen Förderaufrufe nach der KsNI oder Bus-Richtlinie vorgesehen.

Die bewilligten Vorhaben der Richtlinien würden „auf Grundlage des Haushaltes 2024 ausfinanziert“. Allerdings schaffe die Bundesregierung weiterhin Planungssicherheit für die handelnden Akteure, durch die Schaffung eines zielgerichteten regulatorischen Rahmens für den Markthochlauf klimafreundlicher Nutzfahrzeuge und dem mit dem Fahrzeughochlauf abgestimmten Aufbau der Infrastruktur, heißt es in der Antwort weiter.

Auf die Frage wie die Wirtschaftlichkeitslücke bei der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge durch Unternehmen des Straßengüterverkehrs aus Sicht der Bundesregierung geschlossen werden kann, wird als Anreiz die LKW-Maut angeführt.

Durch das gezielt gestaltete regulatorische Umfeld – unter anderem die CO2-differenzierte LKW-Maut – bestehen schon heute wirtschaftliche Anreize, klimafreundliche Nutzfahrzeuge einzusetzen.

Verschiedene wissenschaftliche Studien und öffentliche Aussagen von Vertretern der Nutzfahrzeughersteller zeigten, „dass insbesondere batterieelektrische LKW in den nächsten Jahren bei einer Gesamtkostenbetrachtung Kostenparität mit konventionellen Diesel-LKW erreichen können“, schreibt die Regierung. Dazu trugen neben den niedrigeren Betriebskosten auch Skaleneffekte bei der Produktion der Fahrzeuge und fallende Kosten für Batteriesysteme bei.

Aus auch für Förderprogramm EMK

Auf die Frage ob die Bundesregierung einen erneuten Förderaufruf für das erfolgreiche Förderprogramm Energiemindernde Komponenten (EMK) plane, antwortete die Bundesregierung wie folgt:

Eine Fortsetzung des Förderprogramms ist derzeit nicht vorgesehen. Vor dem Hintergrund der allgemeinen haushalterischen Lage ist beabsichtigt, andere Förderschwerpunkte zu verstärken”. Welche nennt die Bundesregierung nicht.

Zur Erinnerung, das jüngste Förderprogramm – Energiemindernde Komponenten (EMK 2.0), das für die Neuanschaffung und die Nachrüstung von energiemindernden Fahrzeugkomponenten zur Senkung des CO2-Ausstoßes von LKW, Sattelzugmaschinen und von diesen gezogenen Aufliegern bestimmt ist, wurde im Mai 2024 im Rahmen des Sofortprogramms „Logistikbranche entlasten, Umwelt- und Klimaschutz voranbringen“ kurzfristig mit zusätzlichen Haushaltsmitteln verstärkt werden.

EU-Kommission prüft Mindestquoten für Null-Emissions-Fahrzeuge

Keine neue Förderaufrufe für deutsche Transportunternehmen und das obwohl die öffentliche Konsultation zum Thema Ökologisierung von Unternehmensflotten (Greening Corporte Fleets) der EU-Kommission am 8. Juli abgelaufen ist, die unter anderem einen Mindestanteil von Null-Emissions-Fahrzeugen in den Flotten von Unternehmen in Erwägung zieht, die für Betreiber von LKW-, Bus- und leichten Nutzfahrzeugfflotten sowie für Autovermietungs- und Leasingunternehmen gelten würden.

Die Kommission wollte in der öffentlichen Konsultation unter anderem erfahren, ob ein Mindestanteil von emissionsfreien Fahrzeugen in gewerblichen Flotten dazu beitragen könnte, dass klimafreundliche Nutzfahrzeuge schneller auf den Markt kommen. Es wurden auch Fragen zu möglichen Auswirkungen auf die Treibhausgasbilanz, die Fahrzeugpreise, den Gebrauchtwagenmarkt und die öffentliche Akzeptanz dieser gestellt.

An der öffentlichen Konsultation nahmen insgesamt 268 Teilnehmer teil – davon 119 Unternehmen, 74 Wirtschaftsverbände, 29 Nichtregierungsorganisationen, 23 EU-Bürger, 9 Behörden und Sonstige. Aus Deutschland gab es 43 Rückmeldungen.

Im Rahmen der Initiative Ökologisierung von Unternehmens­flotten möchte die Europäische Kommission Maßnahmen vorschlagen, um die Einführung emissionsfreier Fahrzeuge in Unternehmensflotten zu fördern. Mit der öffentlichen Konsultation der EU erhalten Entscheider, Flottenverantwortliche in Unternehmen, aber auch die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit, ihre Meinung einzubringen und somit aktiv die zukünftige Mobilität mitzugestalten. Die Kommission verspricht sich mit der Konsultation, ein umfassendes Meinungsbild von den Betroffenen zu erfassen. Die Rückmeldungen sind von großer Bedeutung und werden bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung emissionsfreier Mobilität berücksichtigt”, schreibt der Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V. (vormals Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V.).

Die Auswertung aller Rückmeldungen läuft, eine Annahme ist für das zweite Halbjahr 2025 vorgesehen.

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