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Wird der globale Mindeststeuersatz das allgemeine, negative Phänomen im Seetransport beenden?

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Die Entscheidung, eine globale Körperschaftsteuer einzuführen, wird weitreichende Folgen für den Transportsektor haben. Sie kann zur Folge haben, dass Schiffe eines Staates ausflaggen und dann unter Flagge eines anderen Staates, der günstige steuerliche Lösungen anbietet, fahren.

Letzte Woche trafen sich die Finanzminister der sieben größten Volkswirtschaften der Welt in London und vereinbarten, dass sie die Idee unterstützen, internationale Körperschaften mit einem Mindeststeuersatz zu besteuern.

Die G7-Staaten legten fest, dass eine globale Steuer für die größten Körperschaften mit einer Mindesthöhe von 15 Prozent vom Einkommen eingeführt wird. Zusätzlich sollen die Körperschaften dort besteuert werden, wo sie den Verkauf betreiben und operativ tätig sind. Das ist eine ziemlich wichtige Nachricht aus dem Gesichtspunkt der Seetransportbranche.

Die dunkle Seite der Billigflaggen

Der Verband der europäischen Transportarbeiter (ETF) betont, dass die globale Körperschaftssteuer ein wesentlicher Faktor bei der Bekämpfung des Phänomens der sog. Billigflagge bzw. Gefälligkeitsflagge sein könne. Dieses wird für die Erosion der Verantwortung und Aufsicht im Bereich Seetransport und Herabsetzung von Sozial-, Umwelt- und Sicherheitsstandards kritisiert.

Man schätzt, dass 90 Prozent des Welthandels über die Seefahrt abgewickelt werden. Zugleich aber werden die Matrosen, die sich an der vordersten Front um Aufrechterhaltung von Handel und Lieferungen erforderlicher medizinischen Mittel, Lebensmittel und Energie befinden wie Mitarbeiter zweiter Klasse behandelt”, überzeugt der ETF.

Die Organisation fügt hinzu, dass die Matrosen bisweilen ein gutes Dutzend Monate ohne Urlaub und oft ohne medizinische Betreuung arbeiten.

Die globale Steuer könnte das Fahren unter fremder Flagge zur Erzielung von Steuervorteilen einschränken. Das würde auch zur Einschränkung des Sozialdumpings durch europäische Reeder, welche unter den vorgenannten Billigflaggen fahren, führen.

Ist das das Ende der Billigflaggen-Steueroasen?

Wie der ETF erklärt, üben die Billigflaggenstaaten tatsächlich keine Gerichtsbarkeit über die unter ihren Flaggen fahrenden Schiffen aus, diese wird auch durch den Staat, aus welchem das Schiff wirklich stammt, nicht ausgeübt. Im Zusammenhang damit wird den Mitarbeitern, die oft keine EU-Staatsbürger sind, auf diesen Schiffen die soziale Betreuung, welche den Mitarbeitern in EU-Unternehmen zusteht, nicht gewährt.

Die Inklusion des Seetransportes zum Vorschlag des Mindeststeuersatzes für Körperschaften würde die Reeder ermuntern, die Landesflaggen nach den Artikeln 91 und 94 Seerechtübereinkommen der Vereinten Nationen (die u.a. die Staatszugehörigkeit sowie die echte Verbindung zwischen dem Schiff und dem Flaggenstaat behandeln) zu wählen und würde ihnen weiterhin den Zugang zu den günstigen Systemen der staatlichen Hilfe gewähren und letztendlich würde dazu beitragen, dass den Mitarbeitern Zugang zu einer würdigen Beschäftigung im strategischsten Bereich des Welthandels ermöglicht wäre”, schließt der ETF ab.

Drei Hauptstaaten, welche die Billigflagge anbieten (Panama, Liberia und Marshallinseln), verfügen über mehr als 40 Prozent der globalen Seeflotte. Man schätzt, dass mehr als 50 Prozent der Weltflotte unter diversen Gefälligkeitsflaggen fahren.

Foto: Pixabay/dassel

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